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Helga Trüpel
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Frage von Hans-Peter L. •

Frage an Helga Trüpel von Hans-Peter L. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Trüpel,

ich bin schon seit 14 Jahren intensiver Autor und vor allem auch Fotograf in der Wikipedia. Das in der nächsten Woche zur Abstimmung stehende Gesetz insbesondere mit dem Upload-Filter schränkt m.E. ganz erheblich meine Arbeit und die vieler Tausend Wikipedia-Autoren ein. Bitte stimmen Sie gegen dieses Gesetz und lassen auch weiterhin freies Wissen im Internet zu.
Danke

Mit freundlichen Grüßen
Peter L.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Dosch,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Shisha-Bars.
Der Unterschied zwischen den von Ihnen angesprochenen Shisha-Bars und den noch vor der Umsetzung des seit Februar 2008 geltenden Nichtraucherschutzgesetzes auch im Saarland bekannten „Raucherkneipen“ liegt in den dort zum Konsum verwendeten Stoffen: Denn während das Rauchen von tabakhaltigen Produkten in geschlossenen gewerblichen Räumen (Gaststätten) strikt untersagt ist, können sog. Shiazo- bzw. Dampfsteine oder getrocknete Früchte als Tabakalternative in Shisha-Bars verwendet werden. Gerichtsurteile haben diese Differenzierung bestätigt.
Gerade vor diesem Hintergrund finden in saarländischen Städten und Gemeinden mit Shisha-Bars auch regelmäßige Kontrollen der zuständigen Behörden statt, um Verstöße gegen dieses strikte Tabakverbot und die Tabaksteuerpflicht, den Jugendschutz und auch die Einhaltung von Kohlemonoxid-Grenzwerten zu überprüfen. Werden Verstöße gegen die genannten Regelungen festgestellt, werden Bußgelder und Auflagen verhängt, die wiederum kontrolliert werden. Bei wiederholten Verstößen sind auch Schließungen von Betrieben nicht ausgeschlossen.
Abschließen kann ich Ihnen versichern, dass der CDU-Landtagsfraktion und mir persönlich der Nichtraucherschutz am Herzen liegt. Deswegen werden wir auch weiterhin regelmäßig und unangekündigt auf Kontrollen zurückgreifen und im Rahmen der gesundheitlichen Präventionsmaßnahmen auf mögliche Gefahren auch des Shisha-Rauchens hinweisen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Hans

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Dosch,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Unterschied zwischen den von Ihnen angesprochenen Shisha-Bars und den noch vor der Umsetzung des seit Februar 2008 geltenden Nichtraucherschutzgesetzes auch im Saarland bekannten „Raucherkneipen“ liegt in den dort zum Konsum verwendeten Stoffen: Denn während das Rauchen von tabakhaltigen Produkten in geschlossenen gewerblichen Räumen (Gaststätten) strikt untersagt ist, können sog. Shiazo- bzw. Dampfsteine oder getrocknete Früchte als Tabakalternative in Shisha-Bars verwendet werden. Gerichtsurteile haben diese Differenzierung bestätigt.

Gerade vor diesem Hintergrund finden in saarländischen Städten und Gemeinden mit Shisha-Bars auch regelmäßige Kontrollen der zuständigen Behörden statt, um Verstöße gegen dieses strikte Tabakverbot und die Tabaksteuerpflicht, den Jugendschutz und auch die Einhaltung von Kohlemonoxid-Grenzwerten zu überprüfen. Werden Verstöße gegen die genannten Regelungen festgestellt, werden Bußgelder und Auflagen verhängt, die wiederum kontrolliert werden. Bei wiederholten Verstößen sind auch Schließungen von Betrieben nicht ausgeschlossen. Abschließend kann ich Ihnen versichern, dass der CDU-Landtagsfraktion und mir persönlich der Nichtraucherschutz am Herzen liegt. Deswegen werden wir auch weiterhin regelmäßig und unangekündigt auf Kontrollen zurückgreifen und im Rahmen der gesundheitlichen Präventionsmaßnahmen auf mögliche Gefahren auch des Shisha-Rauchens hinweisen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Tobias Hans