Frage an Helga Trüpel von Michael U. bezüglich Finanzen
Demnächst entscheiden Sie als Mitglied im Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments über die Ernennung beziehungsweise die Wiederernennung von Mitgliedern des Europäischen Rechnungshofes.
Laut EG-Vertrag werden die Mitglieder des Rechnungshofes auf sechs Jahre ernannt.
In seiner Entschließung A3-0345/92 zum Verfahren der Konsultation des Europäischen Parlaments bei der Ernennung der Mitglieder des Rechnungshofs hat das Parlament erklärt, es erscheine „nicht wünschenswert, dass ein Mitglied mehr als zwei Mandate ausüben darf.“ (siehe Ziffer 4 g) der Entschließung).
Der von der niederländischen Regierung vorgeschlagene Kandidat, Herr Maarten B. Engwirda, ist seit Januar 1996 im Rechnungshof, hat also bereits zwei Mandate absolviert.
Trotzdem ist er jetzt wieder Kandidat für eine Erneuerung seines Mandats. In einer Erklärung, die dem Berichtsentwurf über seine Ernennung beigefügt ist (Berichterstatterin Ines Ayala Sender, 2007/0815CNS vom 17. Oktober 2007), schreibt Herr Engwirda: „Ich habe die Regierung meines Landes informiert, dass ich nur noch eine halbe Amtszeit anstrebe, d.h. 3 Jahre anstatt der vollen Amtszeit von 6 Jahren. Die niederländische Regierung hat diese Bitte akzeptiert.“
Herr Engwirda hat also offenbar mit seiner Regierung eine Vereinbarung getroffen, sich über die Bestimmungen des EG-Vertrages hinwegzusetzen. Vielleicht war eine solche Vereinbarung auch die Voraussetzung, um überhaupt noch einmal vorgeschlagen zu werden.
Werden Sie einem solchen Deal zustimmen?
Wird es über die Kandidaten im Parlament eine namentliche Abstimmung geben?
Sehr geehrter Herr Urnau,
leider ist Ihre Frage aufgrund eines Personalwechsels in meinem Büro lange Zeit nicht beantwortet worden - ich möchte mich hierfür entschuldigen.
Da ich lediglich stellvertretendes Mitglied im Haushaltskontrollausschuss bin, war ich an der von Ihnen benannten Abstimmung in dem Ausschuss nicht beteiligt. Es ist richtig, dass das Parlament öffentlich erklärt hat, dass Mitglieder des Europäischen Rechnungshofes nicht mehr als zwei aufeinanderfolgende Mandate ausüben sollten, um eine nötige Transparenz zu gewährleisten. Im Falle des beschriebenen niederländischen Kandidaten Maarten B. Engwirda hat sich eine besondere Konstellation ergeben, da er während seiner zweiten Amtszeit insbesondere an der Reform des Organs mitgearbeitet hat und seit 2006 mit der Leitung einer Audit-Gruppe zur Umstrukturierung des Rechnungshofes betraut wurde. Um diese Arbeit im geplanten zeitlichen Rahmen zu Ende bringen zu können, hat man sich auf die von Ihnen beschriebene Regelung einer halben Amtszeit verständigt.
Ich hoffe, ich konnte mit dieser Antwort zur Klärung beitragen.
Freundliche Grüße
Helga Trüpel