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Helga Trüpel
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Frage von Stefan L. •

Frage an Helga Trüpel von Stefan L. bezüglich Verbraucherschutz

Liebe Frau Trüpel.

Im Allgemeinem habe ich den Eindruck dass „EU“ mehr oder weniger gleichzusetzen ist mit einen Mehr an Reglementierung. Man könnte auch sagen Gängelung der Bürger. Für mich negativ herausragendes Beispiel ist z.B. das mehr als zweifelhaft empfundene „Glühlampenverbot“, aber auch Teile der EU-Chemikalienverordnung.

Das Ist aber eigentlich nicht der Themenkomplex zu dem Ich eine Stellungnahme haben wollte.

Wie wäre es zur Abwechslung mit etwas weniger Reglementierung, im Besonderen meine ich hier das Recht auf Freizügigigkeit in Bezug auf den FREIEN UNVERSCHLÜSSELTEN Empfang von öffentlich rechtlichen TV-Programmen via Satellit der EU Nachbarländer.

Als wirklich sehr ärgerlich empfinde ich die Tatsache das via Astra 19°E zwar die Programme des ORF, der Franzosen und Spanier usw. empfangbar aber nicht darstellbar sind, da alle Verschlüsselt. Für Bürger aller umliegenden Staaten ist es hingegen selbstverständlich, bei Interesse, die Deutschen Programme ohne Erschwernisse sehen zu können. Warum geht das nicht auch andersherum? Wo ist hier das Recht auf Freizügigkeit? Selbst wenn man Willens wäre für das Programm zu zahlen, wird die Bitte verwehrt, da man kein Bürger des jeweiligen Staates sei.

Standardmäßig ist die Antwort (wenn überhaupt), dass dies eine Frage des Preises der Ausstrahlungsrechte sei, letztlich werden aber offensichtlich die Interessen der Filmvermarkter höher gewertet als Jene der Bürger. Man möge sich so ein Szenario mal für das Internet vorstellen, undenkbar! Oder der Güterverkehr in der EU wäre analog dazu reglementiert, ebenfalls Undenkbar!

Für Privat TV mag so ein Vorgehen legitim sein, wobei man auch hier hinterfragen muß, warum z.B. kein (legales) SKY UK Abonnement in Deutschland erworben werden kann.

Ich wurde mich freuen wenn Sie sich hinsichtlich des freien, unverschlüsselten Empfanges von öffentlich rechtlichen Fernsehen in Europa äußern würden.

Mit freundlichen Grüßen,

S.Lange

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Lange,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse und entschuldigen Sie bitte die leicht verspätete Antwort.

Sie baten mich, um einen Kommentar zum freien unverschlüsselten Empfang des öffentlich-rechtlichen Fernsehens in der EU. Gleichzeitig sprachen Sie die Freizügigkeit an. Die öffentlich-rechtlichen Sender unterliegen nicht wie die privaten Sender der Dienstleistungsrichtlinie, da sie nicht nur eine Dienstleistung anbieten, sondern gleichzeitig einen wichtigen Bildungs- und Kulturauftrag erfüllen sollen und sie primär in nationale Gesetzgebungskompetenz fallen. Dennoch gibt es beispielsweise Dank der europäischen Fernsehrichtlinie die Verpflichtung zur Gewährleistung des freien Empfangs, d.h. Mitgliedstaaten dürfen die Weiterverbreitung von Fernsehsendungen aus anderen Mitgliedsstaaten auf ihrem Hoheitsgebiet nicht verhindern, d.h. die EU garantiert, dass hier die Freizügigkeit nicht behindert wird. Gleichzeitig liegt es aber nicht in unserem Handlungsspielraum und es ist auch nicht unsere Absicht, die Sender zur "Freizügigkeit zu zwingen".

Wie Sie schon selber geschrieben haben, ist es eine Kostenfrage für die Sender an sich, ob sie es sich leisten können/wollen, die Lizenzen für die unverschlüsselte Ausstrahlung (insbesondere via Satellit) zu erwerben, da diese teurer sind als die Rechte für eine verschlüsselte Ausstrahlung; ein weiterer Hinderungsgrund mag auch die geschätzte mangelnde Nachfrage danach sein. Sie beklagen in diesem Zusammenhang, dass die Interessen der Filmvermarkter höher gestellt seien, als die der Bürger. Dem kann ich so nicht zustimmen. Selbstverständlich muss hier ein angemessener Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessen gefunden werden. In meinen Augen ist es besonders wichtig einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Nutzer/Bürger und denen der Urheber/Künstler zu schaffen, welcher auch bei der Forderung nach dem freien unverschlüsselten grenzüberschreitenden Empfang des öffentlich-rechtlichen Fernsehens beachtet werden muss.

Ich verstehe aber durchaus Ihr Anliegen und das der anderen europäischen Verbraucher. Die EU ist aktuell dabei einen digitalen Binnenmarkt zu entwickeln und zu gestalten (vgl. http://ec.europa.eu/avpolicy/other_actions/content_online/index_de.htm , http://europa.eu/legislation_summaries/information_society/strategies/si0016_de.htm , http://europa.eu/legislation_summaries/audiovisual_and_media/index_de.htm ), um den Ansprüchen und Wünschen der Verbraucher im heutigen digitalen Zeitalter gerecht zu werden. Auch ich setze mich stark dafür Schranken und Hindernisse abzubauen, einen einfachen und leichten Zugang für Nutzer zu schaffen und gleichzeitig die angemessene Vergütung der Künstler und Urheber zu garantieren. Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Weiterentwicklung des digitalen Binnenmarktes ist der Erhalt der kulturellen Vielfalt. Ihr Wunsch nach der Möglichkeit des grenzüberschreitenden Empfangs der öffentlichen-rechtlichen europäischen Fernsehsender steht ganz im Einklang damit und diesen kann ich nur befürworten. Um aber auch langfristig die kulturelle Vielfalt, von der alle Bürger profitieren zu erhalten, müssen die Interessen der Kulturschaffenden auch geschützt und integriert werden in den digitalen Binnenmarkt.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort zunächst weiterhelfen und bedanke mich noch mal für Ihr Interesse.

Mit freundlichen Grüßen,

Helga Trüpel