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Heinz-Peter Haustein
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Frage von Ullrich K. •

Frage an Heinz-Peter Haustein von Ullrich K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Haustein,

Ihr Kollege Herr Christian Lindner hat mich zwecks Beantwortung meiner Anfrage an Sie verwiesen.
Ich hoffe, Sie können mir in folgender Sache weiterhelfen.

Die Goldreserven der Bundesbank lagern zum größten Teil in den USA und Großbritannien, ein kleiner Teil in Frankreich. Meine Fragen diesbezüglich:
1. Warum lagern die Goldreserven nicht in Deutschland?
2. Wie genau ist die Rechtsauffassung der Bundesbank bzgl. der Eigentümerschaft der knapp 3402 Tonnen deutschen Goldes?
3. Sehen Sie das Gold als Eigentum der (unabhängigen) Bundesbank als eigenständiger juristischer Person?
4. Wer genau hätte dann, nach welchen Kriterien, die letzte Verfügungsgewalt über das Gold?

Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.

Beste Grüsse
U. Krone

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Krone,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema „Goldreserven“, die ich hiermit gerne beantworte.

Nach Art. 127 Abs. 2 dritter Gedankenstrich AEUV werden die nationalen Währungsreserven und damit auch die Goldreserven von den Zentralbanken des Eurosystems gehalten und verwaltet, also in Deutschland von der Deutschen Bundesbank (vgl. auch § 3 BBankG). Für diese Kernaufgabe des Eurosystems hat das Unionsrecht den nationalen Zentralbanken Unabhängigkeit eingeräumt (Art. 130 AEUV). Die Regierungen der Mitgliedsstaaten haben keine Verfügungsmacht über die nationalen Währungsreserven, einschließlich des Goldes. Eigentümerin der Goldreserven ist demnach die Deutsche Bundesbank. Die nationalen Währungsreserven, einschließlich der Goldbestände, werden folglich in der Bilanz der Bundesbank ausgewiesen.

Da die Bundesbank an keinerlei Weisungen der Bundesregierung gebunden ist (vgl. §§ 3 und 12 BBankG), trifft sie alle Entscheidungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Goldreserven, wie zum Beispiel den Lagerorten, eigenständig. Wie Sie richtig feststellen, erfolgt die Lagerung der deutschen Goldbestände nicht nur in eigenen Tresoren im Inland, sondern auch an drei weiteren wichtigen Goldhandelsplätzen im Ausland (London: Bank of England, New York: Federal Reserve Bank, Paris: Banque de France). Dieses Vorgehen wird vor allem damit begründet, dass die Goldbestände dort erworben wurden und Transport und Einlagerung in Deutschland sehr kostspielig und somit nicht effizient wäre.

Ich persönlich vertrete jedoch einen anderen Standpunkt. Bereits in der Vergangenheit habe ich vor einer möglichen Verpfändung der Goldbestände gewarnt und setze mich daher für eine Überführung der Goldreserven nach Deutschland ein.

Kürzlich hat sich übrigens auch der Bundesrechnungshof intensiv mit der „Nachweisführung, Bilanzierung und Bewertung der Goldbestände“ Deutschlands im Ausland befasst und diesbezüglich einen kritischen Prüfbericht angefertigt. Gegen den massiven Widerstand der Deutschen Bundesbank hat der Haushaltsausschuss des Bundestages das entsprechende Gutachten angefordert und wird in naher Zukunft darüber beraten. Ob und inwieweit eine künftige Lagerung in Deutschland ermöglicht werden kann und welche weiteren Schlussfolgerungen zu ziehen sind, wird der Bericht zeigen.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort gedient zu haben und verbleibe

Mit einem herzlichen Glück Auf

Heinz-Peter Haustein