Frage an Heinz-Peter Haustein von Olaf H. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Haustein,
für Zeitarbeiter (z.B.) bestehen in Deutschland zwei verschiedene Tarifverträge - Ost bzw. West.
Können Sie mir einen Grund nennen, warum dieser Unterschied fast ein viertel Jahrhundert nach der Wiedervereinigung noch besteht.
Ich denke in diesem Zusammenhang auch an Artikel 3 GG.
Vielen Dank!
mfG
O.Hofmann
Sehr geehrter Herr Hofmann,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage vom 1. März 2013 zum Thema „Tarifverträge“.
Die von Ihnen angesprochenen Lohnunterschiede in Ost und West sind auf die Tarifpartner zurückzuführen. Die Tarifpartner in der Zeitarbeit, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, entscheiden im Rahmen ihrer Tarifautonomie frei über die Höhe Löhne in einer Branche.
Dabei können sie auch Differenzierungen nach Regionen vornehmen. In der Zeitarbeit wird nach wie vor zwischen Ost und West differenziert, wobei sich eine Annäherung der Löhne im Osten an den Westen über die Jahre abzeichnet. Der Gesetzgeber hat darauf keinen Einfluss.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit einem herzlichen Glück Auf nach Thum
Heinz-Peter Haustein