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Heinz-Peter Haustein
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Frage von Guido F. •

Frage an Heinz-Peter Haustein von Guido F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Haustein,

in Ihrer Antwort an Herrn Schramm schrieben Sie: "Innerhalb der FDP-Bundestagsfraktion gibt es keinerlei Bestrebungen, die bestehende Gesetzeslage zu verändern. Die Bundesregierung hält nach wie vor an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes, des Anbaus, der Einfuhr, des Erwerbs und des Inverkehrbringens von Cannabis fest (§ 29 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz), da Cannabis aus unserer Sicht keine harmlose Droge ist."
Können Sie vor dem Hintergrund verschiedener jüngerer Forschungsarbeiten, die zeigten, dass Verbote und Strafandrohungen keinen Einfluss auf die Konsumverbreitung ausüben, bitte erläutern, warum es I. E. trotzdem sinnvoll ist, am strafbewehrten Cannabisverbot festzuhalten? ( http://tinyurl.com/3pwvqck , http://tinyurl.com/4xraorp , http://tinyurl.com/WHO-WMHS , http://tinyurl.com/BF-GCCR )

Bereits 1994 betonte das Bundesverfassungsgericht, der Gesetzgeber habe angesichts der "offenen kriminalpolitischen und wissenschaftlichen Diskussion über die vom Cannabiskonsum ausgehenden Gefahren und den richtigen Weg ihrer Bekämpfung (...) die Auswirkungen des geltenden Rechts unter Einschluss der Erfahrungen des Auslandes zu beobachten und zu überprüfen" ( http://tinyurl.com/3pvff6m ).
Würde die Bundesregierung dieser Vorgabe gerecht, müsste die deutsche Drogenpolitik dann nicht angesichts der erwähnten Studien grundlegend verändert werden?

3.3 Mio. Bundesbürger sind alkoholabhängig oder konsumieren missbräuchlich, 9,5 Mio. trinken täglich schädliche Mengen und mehr als 73.000 sterben jährlich aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums ( http://tinyurl.com/DHS-Alko ). Mit 393.000 Betroffenen war Alkohol im Jahr 2008 für 60-mal so viele Behandlungsfälle verantwortlich wie der Gebrauch von Cannabis. ("Diagnosedaten der Krankenhäuser ab 2000" über www.gbe-bund.de, Stichwortsuche: Alkohol, bzw. Cannabinoide)
Betrachten Sie Alkohol trotzdem als harmlos, oder werden Sie künftig auch dessen Verbot fordern?

Freundliche Grüße
Guido Friedewald

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Friedewald,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachfrage und Ihre zusätzliche Anmerkung zur Thematik der Cannabis-Legalisierung.

Meine Position und Argumente zur Legalisierung von Cannabis habe ich bereits in der Antwort an Herrn Schramm hinreichend deutlich gemacht. Die begründung für meine Haltung gilt fort.

Die Gefährlichkeit von Cannabis ist wissenschaftlich erwiesen. Auch wenn Cannabis weitläufig als sogenannte „weiche Droge“ bezeichnet wird, birgt der Konsum dieses Stoffes Gefahren. Der Konsum ist nachweisbar mit akuten und langfristigen gesundheitlichen Risiken verbunden, welche auch in der entsprechenden Anhörung von Experten bestätigt wurden. Ich halte ein Verbot der Droge daher für gerechtfertigt.

Sie weisen auf die gesundheitsschädigende Wirkung von Alkohol hin. Ich kann Ihnen nur Recht geben. Die Auswirkungen von Alkohol werden zweifelsfrei oftmals unterschätzt. Jedoch ist die Tatsache, dass mit Alkohol ein gesundheitsschädigendes Genussmittel legal ist, kein hinreichendes Argument dafür, auch Cannabis zu legalisieren.

Sehr geehrter Herr Friedewald, vor dem Hintergrund, dass Cannabiskonsum auch von Experten als keinesfalls unbedenklich eingestuft wird, trete ich der Legalisierung der Droge grundsätzlich entgegen.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis für meine Position und verbleibe

mit einem herzlichen Glück Auf

Heinz-Peter Haustein