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Heinz-Peter Haustein
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Frage von Tobias S. •

Frage an Heinz-Peter Haustein von Tobias S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Haustein,

ich wende mich an Sie mit der Frage, warum Deutschland nicht endlich etwas gegen das bestehende Verbot von Cannabis (THC) unternimmt. Ich will Cannabis keineswegs verharmlosen aber ich bin dafür, den Besitz sowie den Konsum zu legalisieren, wie es bei Alkohol und Tabak ja auch der Fall ist. Es gibt selbst unter Wissenschaftlern und Drogenexperten unterschiedliche Meinungen über das Thema. Es sollte daher dem mündigen Bürger ab 18 Jahren gestattet sein, selbst für sich zu entscheiden, Cannabis (Hanfprodukte) zu konsumieren oder nicht. Auch Alkohol kann bei übermäßigem Genuss/Konsum schädlich oder sogar tödlich sein (Stichwort Komasaufen oder Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss). Tabak ist legal trotz seiner schädlichen Wirkungen auf die Gesundheit! Seit einiger Zeit werden sogenannte Social Cannabis-Clubs als eine mögliche Lösung diskutiert. Wie ist Ihre Meinung dazu, den Besitz auf diese Weise zu entkriminalisieren? Meist greifen Jugendliche ja nur deshalb zu einer Droge, weil sie verboten ist - der Reiz des Verbotenen. Wenn endlich der Eigenanbau für den Eigenbedarf erlaubt werden würde, gäbe es auch nicht mehr so einen großen Schwarzmarkt / Beschaffungskriminalität. Zudem könnte in solchen Sozialen Cannabis-Clubs sachlich auch über die möglichen Gefahren aufgeklärt werden. Ihnen sollte die medizinische Wirkung bei Krebs- , Glaukom-, Multipler Sklerose- und Schmerzpatienten bekannt sein. Ich selber kann aus eigener Erfahrung sprechen, da ich THC konsumiert habe. Ich selber lehne Alkohol ab, um in eine angenehme Stimmung zu kommen. Cannabis hat auch diese angenehme Wirkung, eines entspannten Gefühls. Selbstverständlich sollte eine toxikologische Grenze bei der Fahrtüchtigkeit bundesweit festgelegt werden, ab der man nicht mehr fahrtüchtig ist. Das heißt, nicht völlig bekifft fahren! Ich bin für eine sachliche, offene und ehrliche Diskussion. Die Statistik bestätigt es: Es gibt viel mehr Verkehrstote durch Alkohol als durch THC. Danke.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schramm,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zur Legalisierung von Cannabis, die ich gerne beantworte.

Innerhalb der FDP-Bundestagsfraktion gibt es keinerlei Bestrebungen, die bestehende Gesetzeslage zu verändern. Die Bundesregierung hält nach wie vor an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes, des Anbaus, der Einfuhr, des Erwerbs und des Inverkehrbringens von Cannabis fest (§ 29 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz), da Cannabis aus unserer Sicht keine harmlose Droge ist.

Häufiger Cannabiskonsum birgt gesundheitliche Gefahren und die Risiken werden von vielen Menschen unterschätzt. Unabhängige Experten haben erst kürzlich in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses bestätigt, dass Cannabis nicht ungefährlich ist und zu ernsthaften körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen führen kann. Regelmäßiger Cannabiskonsum kann demnach Konzentrations- und Gedächtnisschwierigkeiten, Depressionen, Psychosen oder Angstzustände bewirken.

Die Legalisierung der Droge würde meines Erachtens zu einer weiteren unzulässigen Verharmlosung führen und wäre mit den Zielsetzungen des Betäubungsmittelrechts nicht vereinbar. Der Gesetzgeber verfolgt mit dem Betäubungsmittelgesetz den Zweck, die menschliche Gesundheit vor den von Betäubungsmitteln ausgehenden Gefahren zu schützen und die Bevölkerung vor Abhängigkeit von Betäubungsmitteln zu bewahren. Dieser Zielsetzung dienen auch die Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes.

Sie weisen zu Recht darauf hin, dass cannabishaltige Arzneimittel Menschen helfen können. Der medizinischen Anwendung des Cannabis-Wirkstoffes stehe ich daher vollends positiv gegenüber. Ich unterstütze alle Bemühungen, eine Versorgung mit cannabishaltigen Fertigarzneimitteln für Schmerzpatienten zu ermöglichen. Die christlich-liberale Koalition hat durch die 25. Betäubungsmitteländerungsverordnung (BtMÄndV) die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür geschaffen. Damit können cannabishaltige Arzneimittel in Deutschland hergestellt und als Therapieoption verschrieben werden. Die Anwendung von Cannabis als Medizin erfolgt dabei jedoch stets unter ärztlicher Aufsicht und damit kontrolliert.

Ich hoffe, sehr geehrter Herr Schramm, Ihnen mit dieser Antwort gedient zu haben, und bitte um Verständnis für meine von der Ihren abweichende Position.

Mit einem herzlichen Glück Auf nach Gornau

Heinz-Peter Haustein

Heinz-Peter Haustein, MdB