Frage an Heinz-Peter Haustein von Heiko S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Haustein,
als Finanzexperte können Sie vielen Angestellten und auch mir vielleicht helfen.
1. Szenario: Ein Arbeitgeber bietet einem Arbeitnehmer ein GEBRAUCHTES KFZ für die Fahrt zur Arbeitsstelle und zur privaten Nutzung an. z.B. ein KFZ Bruttolistenpreis 25000 €, 4 Jahre alt, Laufleistung 120000 km, Zeitwert laut Schwacke ev. 10000 € (Zahlen frei erfunden!)
Der Mitarbeiter hat für das Finanzamt einen geldwerten Vorteil, den es zu versteuern gilt. Nun meine Fragen. 1. Wieso wird durch das FA der Bruttolistenpreis angesetzt obwohl das KFZ zum Zeitpunkt der Nutzung viel weniger wert ist? (Kauft man ein gebrauchtes KFZ beim Händler muß man auch nicht die MwSt. lt. Bruttolistenpreis zahlen) 2. Der Mitarbeiter muß Privatfahrten versteuern, Fahrten zur Arbeit werden aber extra behandelt und müssen separat versteuert werden also privat aber extra privat, wer soll das verstehen? Fürs FA natürlich verständlich positiv aber für den Mitarbeiter heißt das weniger Netto vom Brutto. 3. Wann ist ein KFZ steuerlich abgeschrieben und ist dann noch der geldwerte Vorteil zu versteuern, von was dann.
4. Wann wird das deutsche Steuerrecht auch für NichtAkademiker bzw -Politiker verständlich
2. Szenario. Ein Mitarbeiter hat ein Mobiltelefon mit Flatrate-Vertrag (Telefon und Datendienste)und nutzt das Handy auch beruflich für Kundenbetreuung, Terminabsprachen und Support. Kann der Mitarbeiter im Rahmen der Spesenabrechnung gegenüber des AG oder gegenüber des FA über den Lohnsteuerjahresausgleich pauschal Kosten geltend machen, oder muß ein Einzelverbindungsnachweis geführt werden, der in manchen Fällen schwierig ist, da eingehende oder Datenverbindungen nicht ausreichend dokumentiert werden können.
Vielen Dank
H. Schierig
Sehr geehrter Herr Schierig,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27. Oktober, die ich gerne beantworte.
Wie Sie wissen, ist die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger ein Hauptanliegen der FDP. Dazu gehören sowohl Steuersenkungen als auch Vereinfachungen des Steuersystems. Viele Bürgerinnen und Bürger empfinden nicht nur die Höhe der Steuer- und Abgabenlast als abschreckend, sondern auch die Kompliziertheit und Unverständlichkeit des deutschen Steuerrechts.
So ist es uns in den Koalitionsverhandlungen mit der Union gelungen, das Ziel einer Steuervereinfachung im Koalitionsvertrag festzuschreiben.
Im Sommer dieses Jahres konnte das Steuervereinfachungsgesetz (Drs. 17/5125) beschlossen werden, welches sowohl für die Bürgerinnen und Bürger, als auch für Verwaltung und Unternehmen deutliche Vereinfachungen vorsieht.
Arbeitnehmer können nun Werbungskosten bis zu 1.000 Euro geltend machen, ohne sie einzeln durch Belege nachweisen zu müssen. Zudem wird die steuerliche Anerkennung von Kinderbetreuungskosten umfassend erleichtert. Das führt zu mehr Gerechtigkeit für die Familien und macht die Steuererklärung leichter. Dazu kommen noch weitere Vereinfachungen, auf die viele Steuerbürger und auch die Unternehmer lange Zeit gewartet haben.
Gerne hätten wir als Liberale noch größere Vereinfachungen vorgenommen. Diese waren jedoch leider nicht durchsetzbar.
Zu Ihren anderen umfassenden und sehr speziellen Fragen, kann ich Ihnen keine Antwort geben. Es handelt sich dabei um komplexe steuerrechtliche Fragen. Als Haushaltspolitiker kann ich Ihnen Fragen zum Bundeshaushalt und zu Einnahmen und Ausgaben des Staates beantworten, nicht jedoch spezifische steuerrechtliche Fallkonstruktionen erläutern. Hierzu bitte ich Sie, einen Steuerberater oder das Finanzamt zu konsultieren.
Sehr geehrter Herr Schierig, ich darf Ihnen versichern, dass sich die FDP-Fraktion auch zukünftig für die Interessen der Steuerbürger und für die weitere Vereinfachung des Steuersystems einsetzen wird. Daher kann ich Ihnen versprechen, dass wir jegliche Anstrengungen unternehmen werden, um die dringend notwendigen Reformprojekte auf den Weg zu bringen!
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort gedient zu haben und verbleibe
mit einem herzlichen Glück Auf
Heinz-Peter Haustein