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Heinz-Peter Haustein
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Frage von Steffen W. •

Frage an Heinz-Peter Haustein von Steffen W. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Haustein,

Um das Finanzsystem vor dem Zusammenbruch zu bewahren, wurden von der Bundesregierung Hunderte von Milliarden Euro zur Verfügung gestellt bzw. wurden als Bürgschaft deklariert. Desweiteren wurden von der EZB Milliarden zu einem Zinssatz von 1% zur Verfügung gestellt. Woher kommt eigentlich dieses Geld ? Die Bundesregierung hat Schulden von ca. 1,8 Bill. Euro aufgehäuft und verschuldet sich dieses Jahr um ca. 80 Mrd. Euro. Andererseits ist Deutschland der größte Nettoeinzahler in der EU. Wie sollen diese Schulden jemals abgetragen werden, wenn jedes Jahr eine Neuververschuldung hinzu kommt ?
Im Aufsichtsrat der Banken ( Landesbanken, HRE ) sitzen auch neben den verantwortlichen Bankern Politiker. Wie wurden diese für ihren angerichteten Schaden belangt ? Ich persönlich habe durch deren Verhalten meinen Arbeitsplatz verloren.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Winkler

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Winkler,

vielen Dank für Ihre Anfrage an mich.

Unter Federführung der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat das Bundeskabinett beschlossen, die bislang fünfjährige Verjährungsfrist für die aktienrechtliche Haftung von Organen börsennotierter Aktiengesellschaften für Pflichtverletzungen bei der Geschäftsführung (§ 93 AktG) auf zehn Jahre zu verlängern. Dies ermöglicht die Durchsetzung von Ersatzansprüchen auch dann, wenn ihr Bestehen erst spät bekannt wird oder ihre Geltendmachung de facto erst möglich wird, weil sich die personelle Zusammensetzung der Gesellschaftsorgane geändert hat. Die christlich-liberale Koalition setzt somit zeitnah eine Lehre aus der Finanzkrise um.

Die staatliche KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau hat eine gerichtliche Prüfung eines möglichen Schadensersatzanspruches gegenüber Organvertretern bereits eingeleitet. Auch die bundeseigene HRE Hypo Real Estate Gruppe prüft gegenwärtig die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber ehemaligen Vorständen und Aufsichtsräten. Dies sind nur zwei Beispiele, wie die öffentliche Hand die Sicherung von möglichen Ansprüchen konsequent verfolgt.

Für die Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen gegenüber Vorständen und Aufsichtsräten sind grundsätzlich die Eigentümer und/oder Organe der Unternehmen verantwortlich. Die Bundesregierung kann daher möglichen Fehlern bei den Kontrolleuren von Landesbanken nicht selbst nachgehen. Sofern ein begründeter Verdacht auf strafrechtliche Verfehlungen einzelner Personen besteht, sind die Staatsanwaltschaften verpflichtet, dies eingehend zu prüfen.

Die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte und die Rückführung der bestehenden Schuldenlast sind zwei wesentliche Ziele der christlich-liberalen Koalition. Hierfür sollen in einem ersten Schritt Wachstumspotentiale konsequent durch Vereinfachung und Absenkung des Steuersystems erschlossen werden. Dies führt einerseits zu zusätzlichen Steuereinnahmen und verringert andererseits die Notwendigkeit für Transferzahlungen. Sie haben insofern recht, dass eine Schuldentilgung erst mit einer Rückführung der Neuverschuldung nachhaltig angegangen werden kann.

Nur zur Klarheit sei angemerkt, dass grundsätzlich eine Schuldentilgung auch über eine Bilanzreduktion der öffentlichen Hand erfolgen kann, etwa bei der Bedienung von Schulden mit Bundesvermögen. Exemplarisch sei auf die Uridashi-Anleihe (Wandelanleihe) auf Aktien der Deutsche Post AG verwiesen, bei der die Option einer Bedienung von Schulden mit Aktien des Unternehmens erfolgt.

Zudem sprechen Sie die Problematik der Geldmengenausweitung in der Eurozone an. Die FDP betrachtet diese Entwicklung mit Sorge. Es ist daher zu begrüßen, dass die Notenbanken im Euroraum einen gleitenden Ausstieg aus den Stabilisierungsmaßnahmen der Zentralbanken angehen.

Sehr geehrter Herr Winkler, ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort gedient zu haben und verbleibe

mit einem herzlichen Glück Auf

Heinz-Peter Haustein