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Heinz-Peter Haustein
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Frage von Hörner A. •

Frage an Heinz-Peter Haustein von Hörner A. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Haustein,

die FDP wird seit der Mehrwertsteuerreduzierung für das Hotelgewerbe stark kritisiert. Mein Vorschlag wäre als Angestellte in einem Handwerksbetrieb, auch die Mehrwertsteuer für handwerkliche Leistungen zu reduzieren. Diese Forderung steht schon von seitens der Innungen viele Jahre, bes. als in Frankreich diese Reduzierung auf 7 % erfolgte und sich ein regelrechter Boom dort ereignete. Leider lehnte das Frau Merkel für unser Land ab - ohne Begründung. Berechnungen haben ergeben (Deutsche Handwerkszeitung 1/2010), dass sich die Differenz von 19 zu 7 % schnell wieder regulieren würde durch Wegfall der Schwarzarbeit und Reduzierung von "Selbst ist der Mann". In unseren Handwerkerkreisen kursieren Gründe für die Nichteinführung der 7 %: Lobbyisten der Baumärkte beherrschen die Politik (siehe auch Abschaffung der Handwerksmeister). Stimmt dies oder was gibt es für Gründe, das stark gebeutelte und trotzdem arbeitskraftintensive und lehrlingsstarke Handwerk "hängen" zu lassen?

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Hörner

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Hörner,

vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit in mich gesetzte Vertrauen.

Die Reduzierung der Mehrwertsteuersätze ist in den vergangenen Jahren in Modellprojekten in einigen Mitgliedsstaaten der EU praktiziert worden. Ziel war es, herauszufinden, ob die Steuerermäßigung von den Betrieben an die Kunden weitergegeben wird und ob es dadurch zu vermehrten Aufträgen kommt.
Die EU-Kommission hat festgestellt, dass es nicht zu nennenswerten positiven Auswirkungen auf Aufträge und Nachfrage gekommen ist.

2006 konnten die Mitgliedsstaaten darüber entscheiden, ob sie den reduzierten Mehrwertsteuersatz für eine Reihe von Handwerksleistungen einführen wollen. Die Bundesregierung hat damals von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht, so dass Handwerksleistungen weiterhin mit 19 % versteuert werden.

Die FDP hat die ermäßigten Sätze immer für eine interessante Alternative gehalten.
Deshalb sind wir der Auffassung, dass dringend überprüft werden muss, welche Produkte und Dienstleistungen dem ermäßigten Satz unterliegen und mit dem Normalsatz besteuert werden können und umgekehrt. Deshalb ist dies auch im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Allerdings ist die Umsatzsteuer innerhalb der EU vereinheitlicht. Wir können also nicht frei entscheiden, welche Gegenstände wir ermäßigt besteuern wollen oder nicht. Änderungen müssen mit EG-Recht abgeglichen werden. Die Koalition hat vereinbart, eine Kommission einzusetzen, die sich mit dem Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze befasst.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort gedient zu haben und verbleibe

mit einem herzlichen Glück Auf

Heinz-Peter Haustein