Frage an Heinz-Peter Haustein von Rainer L. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Haustein,
die FDP schlägt die Einführung eines Bürgergeldes vor. Die Auszahlung ist an die Bereitschaft zur Arbeit gebunden. Das ist bei Arbeitnehmern und Arbeitssuchenden relativ leicht zu überprüfen. Wie aber soll die Überprüfung der Arbeitsbereitschaft bei Selbständigen und Freiberuflern, insbesondere bei Kleinunternehmern erfolgen?
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Locke
Sehr geehrter Herr Locke,
vielen Dank für Ihr Interesse am Liberalen Bürgergeld und Ihre Frage, die mir Gelegenheit gibt, noch einmal Grundidee, Prinzip und wesentliche Wirkmechanismen des Bürgergeldes zu erklären.
Zu allererst geht es beim Bürgergeld neben dem Grundprinzip der Effizienzsteigerung durch Bündelung der vielen verschiedenen Sozialleistungen darum, einen Anreiz zur Aufnahme von Beschäftigung bzw. zur Ausweitung der Beschäftigung zu setzen.
Schon durch die Betonung des Arbeitsanreizes tritt das Erfordernis einer Überprüfung der Arbeitsbereitschaft in den Hintergrund. Mit dem Bürgergeld ist es unabhängig vom Beschäftigungsstatus jederzeit finanziell attraktiv, Arbeit anzunehmen. Daher reden wir beim Bürgergeld auch vom „Bruttoerwerbseinkommen“, nicht vom Lohn. Die Attraktivität der Arbeitsaufnahme liegt an den Anrechnungsmodalitäten, die zu erklären hier den Rahmen sprengen würde. Sie können aber unter * http://www.fdp-bundespartei.de/webcom/show_page.php/_c-555/_nr-1/i.html *weitere Informationen zur Anrechnung von Einkommen beim Bürgergeld erhalten und insbesondere auch den Endbericht der Kommission finden, die das Konzept entwickelt hat. Der Bericht enthält ausführliche Tabellen und Schaubilder zu den Anrechnungsmechanismen.
Abgesehen von der stärkeren Akzentuierung des Arbeitsanreizes muss natürlich auch beim Bürgergeld, wie derzeit u. a. beim Arbeitslosengeld II, Folgendes gelten: Bei den Leistungen handelt es sich um Mittel aus Steuereinnahmen. Daher ist jeder, der diese Leistungen bezieht, auch der Allgemeinheit gegenüber verpflichtet, alles zu tun, um aus der Bedürftigkeit herauszukommen. Auch das gilt unabhängig vom Beschäftigungsstatus. Wer also selbständig ist und ergänzend Leistungen aus Steuereinnahmen bezieht, wird - wenn es ihm dauerhaft mit der Eigenständigkeit nicht gelingt, seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten, ein zumutbares Arbeitsangebot annehmen müssen, um die Hilfebedürftigkeit zu beenden.
In der Hoffnung, Ihnen mit dieser Antwort gedient zu haben verbleibe ich
mit einem herzlichen Glück Auf
Heinz-Peter Haustein