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Heinz Lanfermann
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Frage von Andreas K. •

Frage an Heinz Lanfermann von Andreas K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Lanfermann,

seit gestern wissen wir, dass die Bundeskanzlerin den Referentenentwurf von Ulla Schmidt gestoppt hat. Der Streit geht vor allem um die Höhe der Mittel, die den Krankenhäusern zur Verfügung gestellt werden sollen. Bei Ulla Schmidt bewegt sich das im Rahmen von 2,5 bis 3 Mrd. Euro. Das Kanzleramt will auf 1,5 Mrd. begrenzen. Darin sind bereits die Steigerung aus der Grundlohnsumme und die Rücknahme des Sanierungsbeitrags enthalten.

Wie wird es nun weiter gehen?
Wie ist ihre Position zum gesamten Thema Krankenhausfinanzierung?

Mit freundlichen Grüßen

A.Kutsche

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Kutsche,

vielen Dank für Ihre Frage.

Offen gestanden, weiß ich auch noch nicht, welches die nächsten Schritte von CDU/CSU und SPD beim Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Krankenhausfinanzierung sein werden. Für einen faulen Kompromiss hat es aber bei dieser Koalition immer noch gereicht. Irgendeine Reform der Krankenhausfinanzierung wird es wohl geben. Allerdings ist zu befürchten, dass dabei sowohl Krankenhäuser als auch Ärzte und Patienten eher Verlierer sein werden. Nach den bisherigen Erfahrungen werden sie kaum zuverlässige Rahmenbedingungen für die Zukunft erwarten können.

Wenn die FDP wieder in Regierungsverantwortung kommt, werden wir unsere Vorstellungen für eine flächendeckende, qualitativ angemessene Versorgung der Patienten in den Bundesländern umsetzen. Diese Vorstellungen finden sie in dem Antrag der FDP-Bundestagsfraktion unter dem Titel "Verbesserung der Finanzsituation der Krankenhäuser" (Drucksache 16/9057).

So muß z.B. dafür gesorgt werden, dass die Fallpauschalen die für die Krankenhäuser unvermeidbaren Kosten adäquat widerspiegeln und dass die Verhandlungspartner genug Spielräume erhalten, um auf sich wandelnde Bedingungen reagieren zu können.

Zudem muss der maßgeblich für die Unterfinanzierung der Krankenhäuser verantwortliche so genannte Sanierungsbeitrag - der in Wirklichkeit nichts anderes als eine Strafsteuer ist - ersatzlos abgeschafft werden. Es ist geradezu absurd, wenn nun nicht einmal ein Jahr nach Verabschiedung der Gesundheitsreform von CDU und SPD wieder darüber gestritten wird, wieviel den Krankenhäusern wieder von diesem Strafbeitrag zurückgegeben werden soll.

Die Krankenhäuser brauchen vor allem Planungssicherheit für ihre Investitionen und sie müssen ihre Investitionsentscheidungen an betriebswirtschaftlichen Effizienzkriterien ausrichten können. An einem Übergang zur Finanzierung "aus einer Hand" (Monistik) führt deshalb kein Weg vorbei.

Mit freundlichen Grüssen
Heinz Lanfermann