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Heinz Lanfermann
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Frage von Peter H. •

Frage an Heinz Lanfermann von Peter H. bezüglich Kultur

Forderten Sie als Richter bei Kinderschändern , Mißhandlung Schutzbefohlener und Vergewaltigungen in der Mehrzahl der Fälle eher
a) die Höchststrafe?
b) zwischen Mittelmaß und Höchststrafe?
c) Mittelmaß?
d) zwischen Mindest- und Mittelmaß?
e) die mildeste Strafe?

Welche präzisen Vorstellungen haben Sie von der Wiederherstellung der historischen Potsdamer Innenstadt?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Hild,

Ihre beiden Fragen waren in den Tiefen meines Computers verschwunden, sind bei der Aufarbeitung meiner wahlkampfbedingten Versäumnisse aber wieder aufgetaucht:

1) Während meiner Tätigkeit als Richter habe ich bei allen Strafprozessen, d.h. also auch bei allen Delikten, mich bei der Festlegung des Strafmaßes an die gesetzlich vorgeschriebene Methode gehalten. Danach werden alle hierfür bedeutenden Umstände der Tat und des Verhaltens des Täters abgewogen, um innerhalb des vom Gesetz vorgegebenen Strafrahmens die für die konkrete Tat richtige Strafhöhe zu finden. Im übrigen sind das bei solch schweren Fällen Urteilssprüche einer Kammer mit damals drei Berufsrichtern und zwei Schöffen gewesen, die sich mit 2/3 Mehrheit auf das Strafmaß einigen mussten. Für das Stimmverhalten gibt es darüberhinaus eine Schweigepflicht.

2) Grundsätzlich befürworte ich die Bewahrung des Kulturerbes und daher die Wiederherstellung der wesentlichen Elemente der historischen Innenstadt Potsdams. Für das Schloss fände ich eine wissenschaftliche und kulturelle Nutzung z.B. als Kongresszentrum besser und lebendiger als dies durch den Landtag geschehen kann, den man besser in der dahingammelnden Speicherstadt unterbringen könnte. Bei der Garnisonkirche bin ich sehr skeptisch, weil sie als Kirche leerstehen wird und auch nie eine Bürgerkirche war wie die Frauenkirche in Dresden.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Lanfermann