Frage an Heinz Golombeck von Horst D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Golombeck,
in Ihrer Antwort vom 15.06.2012 an Herrn Kauselmann schreiben Sie unter anderem:
"In Art. 8 Abs. 5 ESM-Vertag ist klar geregelt, dass die Haftung eines Mitgliedstaates unter allen Umständen auf seinen Anteil am genehmigten Stammkapital beschränkt bleibt."
Das steht dort zwar geschrieben, aber in Artikel 9 Absätze 2 und 3 wird die weitergehende Haftung geregelt. Was meinen Sie also mit "unter allen Umständen"?
Dieser Artikel 9 ist Ihnen doch sicherlich bekannt, oder sind Ihnen diese Absätze eventuell entfallen?
Über die möglichen Risiken usw. des ESM-Vertrages können Sie sich auch unter:
http://stop-esm.org/up/datei/rechtliche_und_wirtschaftliche_analyse___zusammenfassung.pdf
informieren.
Zur weiteren Information erlaube ich mir die Hinweise auf " www.stop-esm.org ", "die aktuell gegen den ESM-Vertrag lfd. Petitionen, siehe Bundestag. de, Petitionen zum Thema ESM (zur Zeit 2 Petitionen) und die bereits angezeigte beabsichtigte Verfassungsbeschwerde unter " www.mehr-demokratie.de ".
Meine Fragen:
1) Warum wird die Bevölkerung von der Bundesregierung und von den Parteien nicht umfassender über bestehende rechtliche Bedenken und über die möglichen Auswirkungen des ESM-Vertrages informiert? Zum Beispiel durch ergänzende Sondersendungen/-blätter in den Medien.
2) Warum wird zu diesem wichtigen Thema keine Volksabstimmung durchgeführt?
3) Kennen Sie die Reden von Herrn Dr. Gysi im Deutschen Bundestag zu diesem Thema?
Teilen Sie seine inhaltlichen und rechtlichen Bedenken? .Falls nein, welche Punkte seiner Darstellung sind aus Ihrer Sicht sachlich falsch?
4) Welche Rechtsmittel mit aufschiebender Wirkung können die Bürger einlegen, die der Verabschiedung des ESM-Vertrages nicht zustimmen?
5) Wass glauben Sie, wie wird die jüngere Generation diesen Vertrag später beurteilen?
Vielen Dank für Ihre Antworten.