Frage an Heinz Golombeck von Thomas K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Golombeck,
in Kürze ist im Bundestag die Abstimmung über den „Europäischen Stabilitätsmechanismus“ (ESM) geplant.
Siehe hierzu folgendes Internetvideo: (einfach auf den Text klicken)
http://www.youtube.com/watch?v=d6JKlbbvcu0
In obigem kurzen Video wird deutlich, wie durch den ESM die nationalen Parlamente entmachtet werden.
Das zentrale Recht des Bundestages, das sogenannte „Königsrecht“, ist das Haushaltsrecht. Durch den ESM können Gelder OHNE(!!!) Zustimmung des gesamten Bundestages abgezogen werden (siehe obiges Video), ein indirektes Vetorecht ist völlig unzureichend.
Durch den ESM würde sich der deutsche Bundestag durch Aufgabe des „Königsrechts“ faktisch selbst entmachten!
In der deutschen Geschichte hat sich schon einmal ein Parlament selbst entmachtet, dies war am 23. März 1933 mit dem „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“.
Was danach kam, das wissen wir alle!!
Wehret den Anfängen!!!
Herr Heinz Golombeck, Sie sind nicht zum Bundestagsabgeordneten gewählt worden, um den Bundestag durch Aufgabe des „Königsrechts“ zu entmachten!!
Herr Heinz Golombeck, wie gedenken Sie, die Entmachtung des deutschen Bundestages zu verhindern?
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Kauselmann
Betreff: Ihr Schreiben zum Fiskalpakt vom 30.05.2012
Sehr geehrter Herr Kauselmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage und ihr Interesse an der derzeitigen Debatte über die Behebung der Schuldenkrise in Europa. Hierzu kann ich Ihnen folgendes mitteilen.
Wir streben in Deutschland an, die Entscheidung zum Fiskalpakt und zum ESM möglichst bald über die parlamentarischen Hürden zu bringen. Deshalb möglichst bald, weil es ein starkes Signal ist für die Kapital- und Finanzmärkte. Und angesichts der Bankenkrise in Spanien ist es notwendiger denn je. Die Wirtschaft kommt nur in Gang, wenn wir Vertrauen herstellen können. Vertrauen in Kapitalmärkte, die die staatlichen Aufgaben erfüllen, damit sie sich finanzieren können. Vertrauen aber auch für private Investitionen. 90 Prozent der Investitionen sind private Investitionen. Wenn man kein Vertrauen in die wirtschaftliche Entwicklung in den Ländern hat, finden die Investitionen nicht statt. Wenn diese nicht stattfinden, gibt es auch keine neuen Arbeitsplätze, werden Arbeitsplätze nicht erhalten. Deshalb ist eine Handlungsfähigkeit in Deutschland, dem stärksten Land Europas, entscheidend. Wir haben quasi den Fiskalpakt erfunden und so die deutsche Schuldenbremse auf die europäische Ebene übertragen. Deshalb sollte man der gemeinsamen europäischen Verantwortung der deutschen Parteien gerecht werden und bald zu Ergebnissen kommen.
Fiskal-Vertrag und Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) bilden zwei Seiten einer Medaille ab. Beide Verträge zusammen sollen sowohl kurzfristig als auch langfristig zu finanzpolitischer Stabilität in der Eurozone führen. Der ESM dient zur kurzfristigen Stabilisierung von in Not geratenen Staaten, um die Stabilität in der Eurozone insgesamt zu bewahren. Der Fiskal-Vertrag soll in Ergänzung dessen gewährleisten, dass es in Zukunft nur noch tragfähige Staatshaushalte in der Eurozone und damit letztlich keine Notfälle für den ESM mehr geben wird.
Den Abschluss des Fiskal-Vertrages wertet die FDP-Bundestagsfraktion als Meilenstein auf dem Weg zur Stabilitätsunion. Die Übernahme der Schuldenbremse nach deutschem Vorbild durch die anderen Euro-Staaten ist entscheidend für die Stabilisierung unserer Gemeinschaftswährung. Die FDP war 1997 die erste Partei, die sich für die Einführung einer Schuldenbremse in Deutschland eingesetzt hat. Heute gilt die Schuldenbremse in ganz Europa als unverzichtbar.
Insgesamt hat die christlich-liberale Koalition mit ihrer Initiative zu diesem Vertragswerk die Schwächen des Vertrages von Maastricht behoben! Nachdem der alte Stabilitäts- und Wachstumspakt durch die rot-grüne Bundesregierung 2004 aufgrund eigener Disziplinlosigkeit seiner Wirkung vollkommen beraubt wurde, stehen wir nun vor einer völlig neuen Stabilitätsarchitektur in Europa.
Für die FDP-Bundestagsfraktion ist dies der einzig richtige Weg hin zu einer soliden Haushaltsführung in den EU-Mitgliedsstaaten. Nur so können die tatsächlichen Ursachen der Staatsschuldenkrise wirksam bekämpft werden. Mit der flächendeckenden Einrichtung nationaler Schuldenbremsen in allen Mitgliedstaaten der Eurozone wird das Problem an der Wurzel gelöst und die Weiche zu dauerhaft tragfähigen Staatshaushalten gestellt.
Die von SPD und Grünen hingegen geforderten schuldenfinanzierten Konjunkturprogramme würden die Probleme in dieser Krise nur weiter verschärfen.
Mit dem ESM werden wir darüber hinaus ein deutliches Signal für Stabilität, Solidität und Kontinuität innerhalb Europas setzen. Er schafft die Voraussetzung dafür, dass die temporäre Schwäche einzelner Staaten sich nicht zu einem Flächenbrand in der gesamten Eurozone ausweiten kann. Auch der ESM fußt auf dem Grundsatz, dass Solidarität nur bei entsprechender fiskalpolitischer Solidität gewährt werden kann. Leistungen des ESM dürfen daher auch nur von Staaten beansprucht werden, die die Vorgaben des Fiskal-Vertrages umsetzen.
Über Veränderungen des genehmigten Stammkapitals und eine etwaige Anpassung des maximalen Darlehensvolumens des ESM entscheidet der Gouverneursrat. Dies ist kein unabhängiges Gremium, welches autonome Entscheidungen über europäische Steuergelder treffen kann. Der Gouverneursrat besteht aus den Finanzministern des Euro-Währungsgebiets, die gewählte Regierungen der Eurostaaten repräsentieren. Alle wesentlichen Entscheidungen, einschließlich der Gewährung von Finanzhilfen oder Änderungen am gezeichneten Kapital, werden grundsätzlich einstimmig durch die Finanzminister des Euro-Währungsgebiets getroffen - Deutschland hat jederzeit ein Vetorecht.
Dem Deutschen Bundestag soll dieses Vetorecht faktisch übertragen werden, indem wir dem Abstimmungsverhalten des deutschen Vertreters im Gouverneursrat einen Parlamentsvorbehalt vorschalten, wie wir es bereits bei der Europäischen Finanzstabilisierungsfazillität (EFSF) auf Druck der FDP getan haben. Auf diese Weise muss sich der deutsche Vertreter im Gouverneursrat des ESM zunächst die Zustimmung des Bundestages einholen, bevor er einer etwaigen Ausweitung zustimmen kann. Sollte der Bundestag diese Zustimmung verweigern, muss der deutsche Vertreter mit Nein stimmen und kann damit eine Ausweitung von Hilfen im Rahmen des ESM effektiv verhindern.
In Art. 8 Abs. 5 ESM-Vertag ist klar geregelt, dass die Haftung eines Mitgliedstaates unter allen Umständen auf seinen Anteil am genehmigten Stammkapital beschränkt bleibt.
Die FDP im Deutschen Bundestag wird verhindern, dass der ESM - wie von der Opposition gefordert - eine Banklizenz erhält. Somit ist eine weitere Begrenzung der Mittel sichergestellt.
Da die Gewährung von Hilfen über den ESM an die strikte Einhaltung des Fiskalpaktes gekoppelt ist, dürfte sich rein faktisch die Inanspruchnahme des Stammkapitals in Grenzen halten. Auch hier gilt: Ohne Solidität keine Solidarität!
Aus den obengenannten Gründen werde ich im Plenum sowohl dem Fiskalpakt als auch dem ESM zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Golombeck, MdB