Frage an Heinz Golombeck von Andreas G. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Golombeck,
Seit kurzem ist das vorläufige Vertragswerk zur Einrichtung eines Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) bekannt ( http://www.peter-bleser.de/upload/PDF-Listen/E-Mail-Info_Eurostabilisierung/Entwurf_Vertrag_ESM.pdf ).
Nach Durchsicht des Gesetzestextes müsste ersichtlich sein dass einem solchen Vertragsrecht aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zugestimmt werden kann, da Deutschland noch keine Verfassung hat (siehe hierzu Art. 146 GG).
Da in der Vergangenheit nun schon des öfteren Gesetze und Verträge missachtet worden sind (siehe Art. 125 AEU), dessen Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht am 7.9.2011 in Karlsruhe erwartet wird, würde mich sehr interessieren ob Sie gedenken im September den vorliegenden Vertragstext zu unterzeichnen.
Hochachtungsvoll Andreas Graefenstein
Sehr geehrter Herr Graefenstein,
zunächst bedanke ich mich für Ihre Mail.
Bezugnehmend auf Ihre Frage zum Vertragsentwurf des Europäischen Stabilitätsmechanismus und meines Abstimmungsverhaltens verweise ich unter nachfolgender Ergänzung auf die bereits abgeschickte und daher in Kürze als veröffentlicht zu erwartende Antwort an Herrn Reuter. Das Ergebnis des derzeit beim BVerfG anhängigen Verfahrens bleibt abzuwarten. Je nach Entscheidung sind Ergänzungen oder Änderungen des von Ihnen angefügten – und sich auch nur im Entwurfsstadium befindlichen – Vertrags denkbar. Allein entscheidend bleibt die Frage der Finanzhoheit der deutschen Gesetzgebungsorgane. Auch weise ich darauf hin, dass sich keineswegs eine herrschende Auslegung des von Ihnen angeführten Art. 125 AEUV ausfindig machen lässt. Diese Norm zählt zu den umstrittensten Regelungen des gesamten Vertragswerks, sodass ohne höchstrichterliche Einzelfallklärung nicht automatisch von einer Missachtung gesprochen werden kann. Ferner weise ich daraufhin, dass Bundestag und Bundesrat bereits eine Ergänzung des Art. 136 AEUV bezüglich des Stabilitätsmechanismus verabschiedet haben. Diese wird allerdings erst bis spätestens 2012 Vertragsbestandteil, wenn alle mitgliedsstaatlichen Gesetzgebungsorgane die Änderung ebenfalls beschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Golombeck, MdB