Frage von Holger S. • 22.02.2015
Frage an Heinrich Garg von Holger S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr.Garg, in der Eichordnung definiert der § 7h welche Messgeräte unter die Eichordnung fallen. Darunter auch Taxameter. Der § 77 EichO beschäftigt sich mit den Übergangsfristen. Meine Frage an Sie lautet: Ist es richtig, dass man den Einbau sogenannter Fiskaltaxameter, deren Einführung für den 01.01.2017 vorgesehen ist, dadurch umgehen kann, indem man sich darauf beruft, dass nichtfiskaltaugliche Taxameter älterer Bauart die vor dem 31.10.2016 eingebaut wurden auch über den 01.01.2017 hinaus weiter betrieben werden dürfen? Über eine zeitnahe Antwort würde ich mich sehr freuen!
Mit freundlichem Gruß H.Steffen (Taxiunternehmer)
Antwort ausstehend von Heinrich Garg FDP