Frage an Heinrich Garg von Moritz H. bezüglich Recht
zum Gefahrhundegesetz:
Guten Tag Herr Dr. Garg,
ich hatte bereits vor einiger Zeit eine Anfrage per Email gestellt.
Ich habe festgestellt, dass Sie sich bereits um die Abschaffung des Gefahrhundegesetzes bemüht hatten. Dies ist ja auch in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten.
Ich habe gelesen, dass sich die Entscheidung hierüber in Kürze abzeichnen dürfte. Was können Sie mir zu dem aktuellen Stand sagen.
Gruß, M. Haaf
Sehr geehrter Herr Haaf,
vielen Dank für Ihre Frage zum Gefahrhundegesetz.
Es ist richtig, dass sich die FDP für die Abschaffung der Rasseliste im Gefahrhundegesetz einsetzt und dieses auch im Koalitionsvertrag der Landesregierung festgehalten wurde.
Die Notwendigkeit einer Überarbeitung des Gefahrhundegesetzes hat jüngst das Verwaltungsgericht Schleswig mit seinem Beschluss erneut bescheinigt. Das Verwaltungsgericht hat das Gefahrhundegesetz als verfassungswidrig eingestuft und eine Entscheidung darüber dem Landesverfassungsgericht vorgelegt.
Bisher befindet sich die Regierungskoalition deshalb in der Abstimmung, wie eine Neuregelung rechtssicher ausgestaltet werden kann. Dies bestätigt die FDP darin, dass das Gefahrhundegesetz über die Frage der Rasseliste hinaus zu überarbeiten ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Heiner Garg