Frage an Heinrich Garg von Jürgen H. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Garg
der Kreis Segeberg (Schleswig- Holstein) setzt eine Satzungsermächtigung nach § 22a SGB II um
hat die Landeregierung hierzu ein Gesetz erlassen?
Hat eine Zustimmung zur Satzung durch die oberste Landesbehörde stattgefunden?
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Habich,
Sozialberatung Neumünster
Sehr geehrter Herr Habich,
vielen Dank für Ihre Frage. Momentan liegen noch keinen Satzungen vor, da eine entsprechende gesetzliche Regelung in Schleswig-Holstein noch nicht beschlossen wurde. Nach der bisherigen Planung wird das Kabinett dem Landtag aber im Januar eine entsprechende Novellierung vorlegen.
Da den Kreisen und kreisfreien Städten durch die Satzungsermächtigung lediglich die Möglichkeit einer eigenen Satzung eingeräumt wird, kann zu diesem Zeitpunkt auch noch keine sichere Aussage darüber getroffen werden, welche Kommunen diese Option nutzen werden. Eine solche Satzung bedarf aber in jedem Fall einer Befassung durch den Kreistag bzw. die Ratsversammlung. Eine Genehmigungspflicht durch die oberste Landesbehörde wäre hingegen nicht erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Heiner Garg