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Heinrich Garg
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Frage von Nico C. •

Frage an Heinrich Garg von Nico C. bezüglich Recht

Sehr geehrter Dr. Garg

Am 8.7.2011 sollte im Bundesrat eigentlich die Verwaltungsvorschrift für das Waffengesetz verabschiedet werden. Das Gesetz selbst trat bereits am 25.7.2009 in Kraft. Seit fast 2 Jahren also gibt es zu dem Gesetz keine verbindliche Verwaltungsvorschrift, was aber große Rechtsunsicherheit bei der auslegung des Waffengesetz durch Behörden und Legalen Waffenbesitzer verursacht.
Jetzt ist aber in der Fachpresse zu lesen das die Verabschiedung der Verwaltungsvorschrifft für das Waffengesetz durch den Bundesratsauschuss für Frauen und Jugend, denren stellv. Vorsitzender sie sind, gestoppt wurde.

Meine Frage daher an sie:

Warum wurde die Verwalungsvorschrift gestoppt, obwohl der Bundesratsausschuss für Frauen und Jugend bei der Ausarbeitung einbezogen war?

Mit Gruß
Nico Catalano

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Catalano,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Beratung zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) wurde im Bundesratsausschuss auf Antrag des Landes Baden-Württembergs vertagt.

Aus Sicht der Jugendressorts verschiedener Länder wurden Bedenken gegen einzelne Regelungen zur Konkretisierung des Waffengesetzes in Bezug auf den Umgang von Kindern und Jugendlichen mit Waffen erhoben. Hier besteht noch weiterer Beratungsbedarf.

Nachdem das Waffengesetz im Nachgang auf die Ereignisse von Winnenden erheblich verschärft worden ist, bestand nunmehr bei einigen Beteiligten Unklarheit darüber, ob der Entwurf der Verwaltungsvorschrift die Intention des Gesetzes ausreichend berücksichtigt.

Ein Beispiel ist hier, dass in "Fällen besonderer Begabung" bereits 8-Jährigen der Umgang mit Waffen in Schießständen ermöglicht werden soll.

Diese und weitere Detailfragen bedürfen noch einer vertieften Beratung, so dass die Beratung der Vorlage vertagt worden ist.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Heiner Garg

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