Frage an Heinrich Garg von Andrea D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Garg,
Flüchtlinge dürfen sich ihren Wohnort nicht aussuchen, über Wohnsitzauflagen entscheiden die zuständigen Ausländerbehörden. Die sog. Residenzpflicht verbietet darüber hinaus das unerlaubte Verlassen des zugewiesenen Landkreises oder der zugewiesenen Stadt. Betroffene erleben diese Auflagen als integrationsfeindlich in Bezug auf Arbeitsaufnahme, Ausbildungssuche, das Pflegen sozialer Kontakte etc.
In anderen Bundesländern ist der Geltungsbereich der Residenzpflicht auf das gesamte Bundesland festgelegt.
- Welche Möglichkeiten sehen Sie, die sog. Residenzpflicht im Interesse einer besseren Integration auf ganz Schleswig-Holstein auszuweiten?
- Werden Sie und ihre Fraktion sich für die Ausdehnung oder Abschaffung der Residenzpflicht einsetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Dallek
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
Sehr geehrte Frau Dallek,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Die FDP Schleswig-Holstein will eine dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen nach der Erstaufnahme. Derzeit verbringen viele Flüchtlinge einen weitaus längeren Zeitraum als die üblichen drei Monate in der zentralen Aufnahmeeinrichtung in Neumünster. Nach dem Willen der FDP sind sie nach Ablauf dieses Zeitraumes dezentral in den Kommunen unterzubringen.
Eine dezentrale Unterbringung stellt aus unserer Sicht auch die Residenzpflicht in Frage. Grundidee einer Residenzpflicht war, die Durchführung eines Asylverfahrens zu erleichtern. Sie hat sich jedoch in der Vergangenheit oft als unpraktikabel erwiesen und unnötige Strafverfahren nach sich gezogen.
Vor dem Hintergrund, dass die FDP bereits seit Jahren fordert, Menschen, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten, also beispielsweise auch Asylbewerberinnen und Asylbewerber oder auch Menschen mit einem Duldungstatus, vom ersten Tag an die Arbeitsaufnahme zu erlauben, ist aus unserer Sicht eine Residenzpflicht kontraproduktiv. Wenn Flüchtlinge ihren Lebensbedarf durch eigenen Verdienst oder Hinzuverdienst ganz oder teilweise decken dürfen, anstatt zum Bezug von Sozialleistungen gezwungen zu werden, sollte ihnen die Suche nach einem Arbeitsplatz nicht unnötig durch eine Residenzpflicht erschwert werden. Damit überwiegen für uns die Argumente für eine Abschaffung der Residenzpflicht.
Mit freundlichen Grüßen
Heiner Garg
HINWEIS: Zu weiteren Themen können Sie sich im Programmentwurf der FDP Schleswig-Holstein informieren, der im Internet zugänglich und auch als Download abrufbar ist unter: http://www.fdp-sh.de/files/3256/Entwurf_Landtagswahl_19_08_2009.pdf. Darüber hinaus können Sie unter der Domain www.gefragte-antworten.de ein spezielles Webangebot zur Landtagswahl abrufen. Dort gibt die FDP Schleswig-Holstein kurz und prägnant Antworten auf die Fragen, die für die Zukunft des Landes wichtig und entscheidend sind.