Frage an Heiner Fauteck von Christian D. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Fauteck,
wie stehen Sie zu einer Verankerung des Klimaschutzes und der Erneuerbaren Energien in der Bayerischen Verfassung?
Hintergrund meiner Frage:
Der Verein Klimaschutz-Bayerns Zukunft, entstanden aus den Netzwerken der Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Solarinitiativen und der Arbeitskreise Energie und Klimaschutz der Agenda 21, hat bei Prof. Dr. Wolfgang Kahl, Ordinarius für Öffentliches Recht an der Universität Bayreuth, eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen.
Die ´´Verankerung des Klimaschutzes und des Vorrangs Erneuerbarer Energien in der Bayrischen Verfassung´´ ist danach dringend notwendig und umsetzbar.
Das Rechtsgutachten von Prof. Kahl können Sie hier einsehen:
http://www.bayerns-zukunft.info/PDF/Rechtsgutachten Klimaschutz.pdf
Herzlichen Dank im voraus für Ihre Antwort.
Mit sonnigen Grüßen,
Christian Dürschner
Sehr geehrter Herr Dürschner,
vielen Dank für Ihre Anregung, die ich sehr unterstütze.
Ich habe mir das Rechtsgutachten angesehen. Der „anthropogene Klimawandel“ wird inzwischen ja von fast niemandem mehr ernsthaft bestritten. Im letzten Jahr war ich in Bubenreuth selbst erstmals nicht nur Mitverursacher sondern im Zuge der sogenannten „Sturzflut“ auch Opfer der menschengemachten Klimaveränderungen – kein Vergleich freilich zu den Opfern, die den Menschen z.B. in Bangladesch abverlangt werden.
Ich bin sehr dafür, den Klimaschutz als Staatsziel – wie vorgeschlagen - in den Artikel 141 der Bayerischen Verfassung aufzunehmen und die Umstellung der Energieversorgung auf Erneuerbare Energien zu verankern (Artikel 152).
Ich habe unten einmal den Artikel 141 aufgeführt. Dass trotz Artikel 141 BV die Zubetonierung der Bayerischen und Fränkischen Naturlandschaft ungehindert voranschreitet (Donauausbau, 3.Startbahn am Flughafen München, A94 durchs Isental, Nordspange am Flughafen Nürnberg, Ortsumgehung durch den Reichswald etc.), zeigt: es darf nicht bei Absichten und Zieldefinitionen bleiben - da sind wir uns ja einig. Sonst geschehen weiter solche unfassbaren Dinge wie die freche Umetikettierung der Atomkraft zur Ökoenergie durch CSU uns CDU. Die ödp nennt in ihrem Landtagswahlprogramm „Mehr als 100 gute Gründe, ödp zu wählen.“ (http://www.besser-waehlen-bayern.de) konkrete Maßnahmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Heiner Fauteck,
ödp Erlangen-Höchstadt.
Bayerische Verfassung, Artikel 141, Absatz: Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist, auch eingedenk der Verantwortung für die kommenden Generationen, der besonderen Fürsorge jedes einzelnen und der staatlichen Gemeinschaft anvertraut. Tiere werden als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet und geschützt. Mit Naturgütern ist schonend und sparsam umzugehen. Es gehört auch zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu schützen, eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen und auf möglichst sparsamen Umgang mit Energie zu achten, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und dauerhaft zu verbessern, den Wald wegen seiner besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt zu schützen und eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen, die heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihre notwendigen Lebensräume sowie kennzeichnende Orts- und Landschaftsbilder zu schonen und zu erhalten.