Frage an Heiko Thomas von Matthias F. bezüglich Medien
Sehr geehrter Herr Thomas,
gerade bin ich auf einen Blogeintrag gestoßen ( http://www.bitterlemmer.net/wp/2011/08/15/wer-die-wohnung-wechselt-muss-demnachst-seiner-zustandigen-rundfunkbehorde-den-grund-dafur-mitteilen ), in dem es um das (geplante) neue Rundfunkrecht geht, Zitat:
"Eine besonders krasse Bestimmung findet sich in Paragraph 8, Ziffer 5, Satz 2. Wer sich umzugsbedingt bei der zuständigen Rundfunkbehörde abmeldet, hat dabei etliche ´Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen´, darunter den ´die Abmeldung begründenden Lebenssachverhalt´."
Mich würde interessieren, für wann die Abstimmung im Berliner Abgeordnetenhaus geplant ist und wie Sie zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und insbesondere der aus dem Zitat hervorgehenden Auskunftspflicht persönlicher Lebensumstände stehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Flor