Frage an Heiko Thomas von Petr M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Thomas,
ich nehme Bezug auf Ihre Antwort vom 10.07.2014 an Herrn Mellin.
Mit Interesse lese ich folgende Aussage von Ihnen:
„Meines Erachtens ist es richtig, Langzeitstudien abzuwarten, die eindeutig beweisen, dass die E-Zigarette nicht schädlich ist, bevor man diese als nicht gesundheitsschädigend freigibt. So lange hat für mich der Nichtraucherschutz Vorrang.“
1. Wissenschaft kann bestenfalls eine Schädlichkeit nachweisen und nicht eine Unschädlichkeit (= nicht gesundheitsschädigend). Ich bitte um Erläuterung ob wir wieder Richtung Mittelalter steuern („wenn die Hexe ertrinkt war sie unschuldig“, weil, wie sonst will jemand den Nachweis erbringen daß sie keine Hexe war?) oder ob nicht vor der Gesetzesänderung ein Nachweis der Schädlichkeit stehen muß?
2. Sie schreiben „..als nicht gesundheitsschädigend freigibt...“. Ist Ihnen bekannt, daß es dieser Freigabe für ein Genußmittel nicht bedarf oder sind grundlegende neue Gesetze vorgesehen im Sinne der Vorsorge ohne Nachweis?
3.Benennen Sie bitte die wissenschaftlichen Grundlagen auf die Sie sich in Ihrer Meinungsbildung stützen (ich spreche hier ausdrücklich nicht von Meinungsäußerungen irgendwelcher Institute sondern wissenschaftliche Arbeiten).
4. Wie kommen Sie darauf einen Zusammenhang zwischen Nichtraucherschutz und der E-Zigarette herzustellen. Forschungsergebnisse [1] [2] weisen nach, daß die Belastung Dritter durch den Dampf in der Größenordnung der Belastung normaler Ausatemluft liegt und im Vergleich zum Passivrauch vernachlässigbar ist. Können Sie Ihre Meinung (Zusammenhang E-Zigarette / Nichtraucherschutz) durch wissenschaftliche Untersuchungen belegen?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Müller
[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Elektrische_Zigarette#Passivdampf
[2]Schripp, Markewitz, Uhde, Salthammer: Does e-cigarette consumption cause passive vaping?. In: Indoor Air. 23, 2013, S. 25–31, doi:10.1111/j.1600-0668.2012.00792.x.
Sehr geehrter Herr Müller,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, die ich hiermit gerne beantworte.
Im spezifischen Fall der E-Zigarette sind wir ausnahmsweise der gleichen Meinung wie die Bundesregierung und verweisen deshalb auf das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Novellierung des Jugendschutzgesetzes: http://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2015/113-SC-EZigaretten.html Unserer Auffassung nach müssen insbesondere Kinder und Jugendliche präventiv vor den gesundheitlichen Risiken durch das Rauchen geschützt werden.
Für eine weitere fachliche Diskussion würde ich Sie bitten sich an das zuständige Bundesministerium zu wenden.
Herzlichen Dank und beste Grüße,
Heiko Thomas