Portrait von Heiko Schmelzle
Heiko Schmelzle
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Heiko Schmelzle zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Monika V. •

Frage an Heiko Schmelzle von Monika V. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Schmelzle,
viele MdBs fordern eine Komplettveröffentlichung der Nebeneinkünfte. Ihren Namen kann ich auf der Liste jedoch nicht finden. Warum nicht?
Ich finde es sehr wichtig, dass wir Wähler und Wählerinnen wissen, woher die (Neben-)einkünfte unserer Abgeordneten stammen.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Vey

Portrait von Heiko Schmelzle
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Vey,

herzlichen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch zur Veröffentlichungspflicht von Abgeordneten. Ich kann Ihnen erst jetzt antworten, weil ich im Ausland war.

Die Rechte und Pflichten der Abgeordneten sind im Abgeordnetengesetz und in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages aufgeführt. Bestandteil der Geschäftsordnung sind die Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages.
Das Abgeordnetengesetz bestimmt, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages steht und Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat grundsätzlich zulässig sind. Das Abgeordnetengesetz sieht auch vor, dass Tätigkeiten und Einkünfte neben dem Mandat, die auf mögliche Interessenverknüpfungen hinweisen können, anzuzeigen und zu veröffentlichen sind. Das Nähere ergibt sich aus den Verhaltensregeln.
Die Verhaltensregeln enthalten genaue Anzeigepflichten für Tätigkeiten und Funktionen, die neben dem Mandat ausgeübt werden. Diese Offenlegungspflichten (Transparenzregelungen) sollen es den Wählern ermöglichen, sich selbst ein Bild über mögliche Interessenverknüpfungen und die Unabhängigkeit der Wahrnehmung des Mandats zu machen, und zwar bei jeder oder jedem einzelnen Abgeordneten.

Die Einkünfte müssen für jede einzelne Nebentätigkeit angezeigt werden, sofern sie mehr als 1.000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr betragen. Die Angaben werden in Form von zehn Stufen veröffentlicht. Diese Regelung begrüße ich ausdrücklich und erfülle sie vollumfänglich, indem ich alle meine Einkünfte angezeigt habe. Obwohl ich deutlich unter den Grenzen liege, zeige ich sogar jene Einkünfte an, die unter der Veröffentlichungspflichtgrenze liegen bzw. darunter lagen und nicht länger von mir bezogen werden (Tätigkeiten für die Sparkassenakademie & meine Ratstätigkeit in Norden. Meinen stellvertretenden Aufsichtsratsposten bei den Wirtschaftsbetrieben der Stadt Norden habe ich nach meiner Wahl zurückgegeben).

Ich bin davon überzeugt, dass die Bürgerinnen und Bürger das Recht haben, zu wissen welche sonstigen Einkünfte ihre Abgeordneten beziehen. Vor allem, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Recht haben zu erfahren, aus welcher Quelle die Einkünfte stammen, weil nur dann für alle Beteiligten klar wird, ob die Abgeordneten jederzeit frei von äußerem Einfluss entscheiden können.

Durch die Einführung von 10 Einkommensgruppen, die die Einkünfte von 1.000,-€/Monat bzw. 10.000 Euro/Jahr bis hin zu Einkünften von mehr als 250.000 €/Jahr aufschlüsseln, werden die Einkünfte für jedermann nachvollziehbar und kleinteilig aufgeschlüsselt. Ich bin der Überzeugung, dass damit jede Bürgerin und jeder Bürger - so auch Sie - ganz genau nachvollziehen kann, ob ich mein Mandat ohne Einschränkungen und frei von Einflussnahme Dritter ausüben kann.

Eine Einzeldarlegung von Einkünften würde aus meiner Sicht in meinem Fall nicht mehr Transparenz bedeuten.

Heiko Schmelzle MdB