Portrait von Heiko Schmelzle
Heiko Schmelzle
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Heiko Schmelzle zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Rolf O. •

Frage an Heiko Schmelzle von Rolf O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Steuern und Grundabgaben zahlt jeder der ein Eigenheim besitzt.Doch es kann doch nicht gleich sein ob einer in einer Wohngegend mit ständiger Lärmbelästigung oder jemand in einer ruhigen Wohngegend auch noch mit Verkehrsberuhigter Zone wohnt.
Wie ist Ihre Meinung dazu ?

Portrait von Heiko Schmelzle
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Oncken,

die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken. Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ist meist der Wert des Grundstücks, wobei alle fest mit diesem verbundenen Gegenstände (Haus/ Pflasterung/ Gartenanlagen) als wesentliche Bestandteile des Grundstücks ebenfalls in den Wert einfließen.

Bei uns ist die Stadt Norden zuständige Behörde für die Festlegung und die Einziehung der Grundsteuer. Ich kann mich jedoch noch daran erinnern, dass der Wert meiner Immobilie nach Fertigstellung anhand der Rechnungen vom Finanzamt Norden in einem Einheitswertbescheid bewertet wurde, der dann wiederum die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer bei der Stadt Norden war. Bzgl. der Regenwassergebühr war die versiegelte Fläche des Grundstücks entscheidend.

Wenn Sie also die Höhe der berechneten Grundsteuer bzgl. der Angemessenheit hinterfragen wollen, müssen Sie wahrscheinlich in einem ersten Schritt bei der Samtgemeinde Hage hinterfragen, welcher Wert als Bemessungsgrundlage für die Berechnung Ihrer Grundsteuer genutzt wird. Wenn dieser Wert nicht den Tatsachen entspricht, könnten Sie diesen korrigieren.

Ich bin allerdings wenig zuversichtlich, dass eine höhere Lärmbelastung in irgendeiner Weise dazu führen könnte, dass Ihre Grundsteuer gesenkt wird. Insofern ist es schwer, den aus ihrer Sicht ungerechten Zustand zu verändern.

Mit freundlichem Gruß