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Heiko Knopf
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Achim F. •

Seit 1.1.20 gibt es in TH ein Transparenzgesetz. Jedoch wird es genauso stiefmütterlich behandelt wie das IFG davor. Wie willst du als MdB das Thema Transparenz in der Politik&Verwaltung stärken?

Leider kommt ja hinzu, dass auch #r2g und deren MinisterInnen das Thema Transparenz nur sehr widerwillig umsetzen, obwohl es ja im Koalitionsvertrag als gemeinsames Ziel vereinbart wurde.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr F., lieber A.,

vielen Dank für die Anfrage.

Wir Grüne streiten seit Jahren gemeinsam mit vielen Akteur*innen für mehr Transparenz und Offenlegung politischer Interessenvertretung.

In Thüringen setzt sich die Grüne Landtagsfraktion für eine Ausweitung des Transparenzgesetzes ein, z. B. sollen auch öffentliche Verwaltungsaufgaben einbezogen werden. Durch das Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz wurde 2019 der sogenannte „legislative Fußabdruck“ geschaffen, es kann somit nachvollzogen werden, wer in welcher Weise Einfluss auf die Gesetzgebung genommen hat. Bisher fehlen für eine transparente Politik jedoch insbesondere ein Lobbyregister sowie die Offenlegung von Nebeneinkünften ab dem ersten Euro. Für beides setzt sich die Grüne Fraktion ein.

Auf Bundesebene hat der Parteirat am 01. März 2021 einen Fünf-Punkte-Plan für saubere Politik und Transparenz (https://www.gruene.de/artikel/fuenf-punkte-plan-fuer-saubere-politik-und-transparenz) beschlossen, der unsere Kernforderungen für eine transparente Politik aufzeigt: Einführung eines legislativen Fußabrucks; Offenlegung der Einkünfte von Abgeordneten aus Nebentätigkeiten auf Euro und Cent sowie ein Verbot entgeltlicher Lobby-Tätigkeit; Ausweitung der Karenzzeit für Regierungsmitglieder bei einem Wechsel in die Wirtschaft auf zwei Jahre; stärkere Kontrolle der Parteifinanzen; Einführung eines verbindlichen gesetzlichen Lobbyregisters.
Vor dem Hintergrund der Maskenaffäre fand sich am 25. März 2021 im Bundestag endlich eine Mehrheit für die Verabschiedung eines Lobbyregistergesetzes (Inkrafttreten: 01.01.2022). Dies ist aber nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Kritisch betrachten wir vor allem, dass das Gesetz Ausnahmen für 16 Verbände enthält, deren Einfluss nicht gekennzeichnet werden muss. Auch ein legislativer Fußabdruck und ein Verbot entgeltlicher Lobby-Tätigkeit fehlen auf Bundesebene bisher. Hierfür werden wir Grüne uns weiterhin konsequent einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Heiko Knopf