Würden Sie sich für die endgültige Beendigung sämtlicher "Staatsleitungen" einsetzen?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Für die Beendigung der Staatsleitungen, also des Parlaments und der Regierung, werde ich mich selbstverständlich nicht einsetzen. Sollte sich Ihre Frage allerdings auf die sogenannten Staatsleistungen beziehen, d. h. die Zahlungen der Länder an die Kirchen für erlittene Rechtsverluste und Vermögenseinbußen durch die Säkularisationsprozesse, möchte ich Sie gerne auf einen Gesetzentwurf aufmerksam machen, den die Grüne Bundestagsfraktion gemeinsam mit den Fraktionen von FDP und Linkspartei im Mai letzten Jahres vorgelegt hat: Entwurf eines Grundsätzegesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen (https://dserver.bundestag.de/btd/19/192/1919273.pdf). Seit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung ist die Ablösung der bis dahin an die Kirchen gezahlten Staatsleistungen Verfassungsauftrag, der auch in das Grundgesetz inkorporiert wurde. Für die rechtssichere Ablösung der Staatsleistungen durch die Länder ist ein Grundsätzegesetz des Bundes Voraussetzung. Um den seit über 100 Jahren bestehenden Verfassungsauftrag zu erfüllen, hat die Grüne Bundestagsfraktion den genannten Entwurf vorgelegt. Leider wurde dieser mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD am 6. Mai 2021 abgelehnt.
Mit freundlichen Grüßen
Heiko Knopf