Frage an Heiko Kasseckert von Elke C. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Herr Kasseckert,
ich bin davon ausgegangen, dass ich als Wähler Sie für Entscheidungen und Gesetzte gewählt habe, die die Zukunft unseres Landes bestimmen. Aber offensichtlich bevorzugt es Ihre Fraktion, sich diese Arbeit weiterhin durch nicht legitimierte Lobbyisten erledigen zu lassen, von denen wir Wähler nichts erfahren sollen! Anders lässt sich die Entscheidung gegen das Gerichtsurteil zugunsten von abgeordnetenwatch mit Hilfe einer renommierten und somit sehr teuren Anwaltskanzlei auf Kosten der Steuerzahler Einspruch zu erheben, nicht erklären.
Toll, wenn diese Hinterzimmerkungelei den von Ihrer Parteichefin propagierten "Werte" unserer Gesellschaft entspricht kann man Ihnen nur gratulieren!
Was wäre eigentlich so schlimm, wenn wir wüssten, wer da im Hintergrund die Strippen zieht und Gesetze formuliert, die unser Leben massiv beeinflussen?
Mit welchen Argumenten wollen Sie den Menschen in Ihrem Wahlkreis das nächste Mal eigentlich klar machen, dass es wichtig ist zur Wahl zu gehen, wenn es hinterher für uns Wähler unsichtbare Dritte sind, die in Abgeordnetenbüros sitzen und Gesetze vorformulieren oder Entscheidungen des Bundestages zu ihren Gusten beeinflussen?
Politik und Bundestag sind keine Privatsache, auch wenn das die Bundestagsverwaltung offensichtlich so sieht! ! Sie und Ihre Kollegen sind uns Wählern Rechenschaft schuldig für das, was in diesem Land passiert. Und da kann es nicht sein, dass die eigentlichen Entscheider für uns Wähler nebulös sind und bleiben sollen! Ich kann nur hoffen, dass der Bundesgerichtshof diesem selbstherrlichen Machtmissbrauch endlich einen Riegel vorschiebt!
Elke Clausen
Sehr geehrte Frau Clausen,
ich kann Ihre Vermutungen so nicht bestätigen. Selbstverständlich muss man sich im Rahmen von Gesetzen und Initiativen mit den Interessenvertreter aller Seiten austauschen. Das bedeutet aber sicher nicht, dass deren Argumente in die eine wie in die andere Richtung übernommen werden müssen oder gar von dort vorgeschrieben werden.
Im Übrigen leben wir in einem Rechtsstaat und dazu gehört auch das Recht, Urteile einer Instanz durch die nächst höhere Instanz überprüfen zu lassen. Daran kann ich nichts Anstößiges erkennen.
Viele Grüße
Heiko Kasseckert