Frage von Bernd R. • 24.05.2024
![Heiko Kasseckert Portrait von Heiko Kasseckert](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/heiko_kasseckert_6.jpg?itok=ki4AUVs9)
Antwort von Heiko Kasseckert CDU • 24.05.2024
Als pauschaler Ausgleich für die besonderen finanziellen Belastungen durch die gestiegenen Verbraucherpreise soll den Beamtinnen, Beamten, den Richterinnen und Richtern im Jahr 2024 in drei Schritten eine nach § 3 Nr. 11c des Einkommenssteuergesetzes (EStG) steuerfreie Sonderzahlung gewährt werden