Frage an Heiko Hilker von Michael H. bezüglich Verbraucherschutz
Als in Ihrem Wahlkreis wohnhaftes Mitglied der IG gegen das Schornsteinfegermonopol interessiert mich für meine Wahlentscheidung vor allem:
1. Wie ist ihre Haltung bezüglich des Vertragsverletzungsverfahrens, daß die EU wegen dieses Monopols gegen Deutschland eingeleitet hat?
2. Im Falle Ihrer Wahl in den Bundestag, werden Sie sich im Rahmen der jetzt lfd. Novellierung der 1.BImschV dafür einsetzen, daß auch das Heizungsbauerhandwerk für die Messung nach 1.BimschV zugelassen wird und damit die Kostenbelastung der Hausbesitzer durch Wegfall der Doppelmessungen gesenkt wird?
3. Im Falle Ihrer Wahl in den Bundestag werden Sie voraussichtlich bald über das neue bzw. novellierte Schornsteinfegergesetz abstimmen müssen. Wie ist Ihre diesbezügliche Haltung?
Ihrer Antwort sehe ich mit großem Interesse entgegen
Mit freundlichen Grüßen
Michael Heinrich
Lieber Herr Heinrich,
ich bin kein Schornsteinfegerspezialist. Allerdings spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, dass auch das Heizungsbauerhandwerk die entsprechenden Messungen durchführen kann. Wenn dies dazu dient, die Gebühren für die Betroffenen zu reduzieren und gleichzeitig die Sicherheit gewährleistet ist, sollten die Regelungen so schnell wie möglich verändert werden.
Allerdings glaube ich, dass deshalb nicht unbedingt die Europäische Kommission eingreifen müsste. Wir als Gesetzgeber müssen prüfen, welche Regelungen heute noch sinnvoll und wichtig sind.
Ob ich dann der Schornsteinfegergesetzesnovelle zustimmen kann, kann ich Ihnen heute noch nicht sagen. Meiner Erfahrung ist, dass oftmals mehrere Probleme in einer Novelle gelöst werden. Und da kann es in dem einen Fall ein klares Ja, in anderen Fällen ein Nein geben.
Soweit in Kürze, mit freundlichem Gruß
Heiko Hilker