Frage von Rolf-Dieter H. • 06.09.2024
Antwort von Heike Troles CDU • 07.09.2024
Hühner gelten grundsätzlich als Kleintiere.
Für deren Haltung ist - auch in reinen Wohngebieten - keine Genehmigung erforderlich.
Hühner gelten grundsätzlich als Kleintiere.
Für deren Haltung ist - auch in reinen Wohngebieten - keine Genehmigung erforderlich.
Die administrative Umsetzung der Entlastung erfolgt durch die Länder.
In Nordrhein-Westfalen ist das Wirtschaftsministerium (MWIKE) zuständig.
Ich habe erfahren, dass hier aktuell an den Details zur Umsetzung gearbeitet wird.
Ich bleibe gerne für Sie am Ball und komme gerne nochmals auf Sie zu, sobald mir neue Information vorliegen.
Bitte beachten Sie, dass die Regelung keine Erstattung von Heiz-öl-kosten, wie von Ihnen angedeutet, vorsieht. Eine solche Förderung ist mir zu meinem Bedauern auch nicht bekannt.