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Heike Sudmann
Die Linke
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Frage von Peter A. •

Wie bewerten Sie es, wenn Abgeordnete parallel als Lobbyisten für Unternehmen tätig sind, die Verträge mit der Stadt haben? Sollte es strengere Regeln oder Karenzzeiten geben?

In Hamburg Schnelsen kandidiert ein aktueller Abgeordneter der Bezirksversammlung, der verkehrspolitischer Sprecher ist und im Stadtentwicklungsausschuss sitzt. Gleichzeitig arbeitet er als Lobbyist für einen Werbekonzern, der mit der Stadt Hamburg Verträge über Werbeträger und Stadtmöblierung auf öffentlichem Grund hat. Auf Fragen zu diesem möglichen Interessenkonflikt im Wahlkampf reagierte er ausweichend. Das neue Lobbyregister soll mehr Transparenz bringen, doch betrifft es auch aktive Mandatsträger mit Lobbytätigkeiten? Sie haben bereits kleine Anfragen zur Vergabe der Werberechte gestellt – sollte die Stadt hier strengere Regeln oder eine Offenlegungspflicht für solche Verflechtungen einführen?

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Antwort von
Die Linke

Guten Tag Peter A.,

Mandatsträger*innen der Bürgerschaft müssen - seit Jahren schon - verschiedene Fragen gegenüber der Bürgerschaftspräsidentin beantworten, die auch Beratungstätigkeiten oder Vertretung fremder Interessen sowie Einnahmen aus anderen Quellen umfassen. 

Die Bürgerschaft ist ein Teilzeitparlament, weshalb viele Abgeordnete in Teilzeit anderen bezahlten Beschäftigungen nachgehen. Auch das muss jede*r Abgeordnete*r offenlegen. Es kommt häufiger vor, dass Abgeordnete sich für befangen erklären und an Abstimmungen zu bestimmten Punkten nicht teilnehmen. 

Bisher sind diese Regelungen meines Wissens nach ausreichend. 

Mit freundlichen Grüßen

Heike Sudmann

 

 

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