Frage an Heike Sudmann von Peter S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrte Frau Sudmann!
Am kommenden Mittwoch berät die Bürgerschaft über die Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 27. März 2019 „HafenCity – Elbtower – Information über das fortgeschriebene Bebauungs- und Nutzungskonzept“ (Drucksache 22/1751)
Die Bürgerschaft hatte unter anderem verlangt, „dass eine Nutzung entwickelt wird, die in besonderer Weise eine Anziehungskraft des Standorts befördert und dabei von gesamtstädtischer Bedeutung ist.“ Diese Forderung bezog sich vor allem auf den Nachweis der Funktionalität der „öffentlichkeitsbezogenen Nutzung von mehr als 11.000 m² in den untersten Geschossen“ des Elbtowers.
In dem Bebauungs- und Nutzungskonzept des Investors vom 16. Januar 2018 waren unter dem Stichwort „Attraktivität für Besucher“ vier Varianten vorgestellt worden: ein Water Education Center („Das Water-Education-Center ist in Abstimmung mit Beratern und möglichen Betreibern“), ein House of Pop („Für das Haus of Pop liegt eine unterzeichnete Interessenbekundung (letter of intent) vor.“), ein Mobility experience center oder ein eSports Center.
Zweieinhalb Jahre später ist in der Stellungnahme des Senats von keiner der vier Varianten mehr die Rede. Nun heißt es: „Die Flächen sind sehr flexibel nutzbar, zurzeit steht noch nicht fest, ob hier beispielsweise eine museale Nutzung oder eine Nutzung aus dem Edutainmentbereich ihren Platz finden wird.“
Würden Sie zustimmen, dass der Investor hier seine Versprechungen nicht gehalten hat? Falls ja, wollen Sie das durchgehen lassen?
Stimmt es, dass die Flächen für die öffentlichkeitsbezogene Nutzung im Sockelgeschoss reduziert wurden, wie die Immobilienzeitung am 20. Oktober berichtet hat?
https://www.immobilien-zeitung.de/1000074557/elbtower-mehr-bueroflaeche-weniger-fuer-hotels
Stimmt es ferner, dass auf den von der Bürgerschaft verlangten Vorvermietungsnachweis verzichtet werden kann?
Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie aus alledem?
Beste Grüße
Peter Schönberger
Sehr geehrter Herr S.,
gestern (12. November 2020) wurde dem Stadtentwicklungsausschuss der hamburgischen Bürgerschaft der aktuelle Stand zum „Elbtower“ mitgeteilt. Grundlage hierfür war eine Mitteilung des Senats vom 13.10.2020 (https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/vorgang/66489 ).
Konkrete Planungen zu den sog. publikumsbezogenen Flächen gibt es immer noch nicht. In der Senatsmitteilung vom 13.10.20 finden sich Raumaufteilungen mit Nutzungsvarianten. Das fortgeschriebene Bebauungs- und Nutzungskonzept hat der Investor fristgerecht bis zum 2. November 2020 vorgelegt. Auf meine Nachfrage, weshalb die Fortschreibung gestern nicht dem Ausschuss präsentiert wurde, hieß es, das fortgeschriebene Konzept müsse erst noch geprüft werden. Mein Hinweis, dass im Kaufvertrag unter Nr. 8.3.1 steht, dass insbesondere die Publikumsflächen detailliert darzustellen sind, wurde damit gekontert, dass es um die Raumaufteilung, aber nicht um die Nutzung selbst gehe. Ein 2. Nachtrag zum Kaufvertrag würde erstellt.
Der Vorvermietungsnachweis wurde in dem Nachtrag 1 zum Kaufvertrag festgeschrieben (im Transparenzportal zu finden: http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/grundstueckskaufvertrag-elbtower-mit-anlagen1?forceWeb=true. Für die Hotelnutzung werde im Jahr 2021 mit entsprechenden Nachweisen gerechnet.
Durch eine effizientere Planung und geringeren Stockwerkshöhen werden jetzt sieben Geschosse mehr gebaut. Die Bruttogeschossfläche erhöht sich dadurch um rd. 25.000 Quadratmeter. Für dieses Mehr an nutzbarer und vermietbarer Flächen – also ein Mehr an Einnahmen – muss der Investor nichts zusätzlich bezahlen. Meine entsprechende Frage wurde damit beantwortet, dass es grundsätzlich keine Nachleistungspflicht gäbe. Allein die Büroflächen sollen um 20.000 Quadratmeter anwachsen. Eine genaue Auflistung der Verteilung der unterschiedlichen Nutzung soll noch zu Protokoll gegeben. Die Flächengröße für publikums-/öffentlichkeitsbezogene Nutzungen sei leicht angestiegen.
Der Haushaltsausschuss wird voraussichtlich am 24. November über die Senatsmitteilung beraten, der Bürgerschaft werden die Berichte über die Ausschussberatung vermutlich im Dezember 2020 vorgelegt.
Für mich sind Standort, Ausführung und Konzept des sog. Elbtowers unverändert falsch. Angesichts der Entwicklungen auf dem Büro- und Hotelmarkt bleibt die Hoffnung, dass das Projekt noch scheitert.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Sudmann