Frage an Heike Sudmann von Claus S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrte Frau Sudmann,
laut Hamburger Abendblatt vom 3. April 2020 wollte die Signa Holding im Juni den Bauantrag für den Elbtower einreichen.
Voraussetzung war, dass der Investor ein fortgeschriebenes Nutzungskonzept mit der Spezifizierung der Nutzung vorlegt, "dem die Stadt zustimmen muss und das mit einem notariell beglaubigten Nachtrag zum Kaufvertrag abgesichert wird."
So jedenfalls hat es Frau Senatorin Dr. Stapelfeldt am 22. Oktober 2018 in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung angekündigt.
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/64313/.pdf#search=%22%22
Da es in dem Nachtrag vor allem um die Nutzung der Teile des Elbtowers gehen soll, die der Öffentlichkeit zugänglich sein sollen (z.B. Aussichts-Plattform), dürfte man eigentlich erwarten, dass die Bürgerschaft den Nachtrag gegebenenfalls diskutieren und billigen müsste, wie dies ja auch mit dem ursprünglichen Kaufvertrag selbst der Fall war.
Wissen Sie, ob der Bauantrag tatsächlich gestellt worden ist?
Wie steht es um den geplanten Nachtrag zum Kaufvertrag für das Elbtower-Grundstück?
Wann wird sich der Ausschuss für Stadtentwicklung damit befassen?
Beste Grüße
C. S.
Sehr geehrter Herr S.,
gestern (12. November 2020) wurde dem Stadtentwicklungsausschuss der hamburgischen Bürgerschaft der aktuelle Stand zum „Elbtower“ mitgeteilt. Grundlage hierfür war eine Mitteilung des Senats vom 13.10.2020 (https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/vorgang/66489 ). Ihre Fragen kann ich jetzt wie folgt beantworten:
Der Bauantrag soll noch in diesem Quartal gestellt werden
Der Nachtrag 1 zum Kaufvertrag wurde am 24.9.2020 erstellt und ist im Transparenzportal zu finden http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/grundstueckskaufvertrag-elbtower-mit-anlagen1?forceWeb=true
Konkrete Planungen zu den sog. publikumsbezogenen Flächen gibt es immer noch nicht. In der Senatsmitteilung vom 13.10.20 finden sich Raumaufteilungen mit Nutzungsvarianten. Das fortgeschriebene Bebauungs- und Nutzungskonzept hat der Investor fristgerecht bis zum 2. November 2020 vorgelegt. Auf meine Nachfrage, weshalb die Fortschreibung gestern nicht dem Ausschuss präsentiert wurde, hieß es, das fortgeschriebene Konzept müsse erst noch geprüft werden. Mein Hinweis, dass im Kaufvertrag unter Nr. 8.3.1 steht, dass insbesondere die Publikumsflächen detailliert darzustellen sind, wurde damit gekontert, dass es um die Raumaufteilung, aber nicht um die Nutzung selbst gehe. Ein 2. Nachtrag zum Kaufvertrag würde erstellt.
Durch eine effizientere Planung und geringeren Stockwerkshöhen werden jetzt sieben Geschosse mehr gebaut. Die Bruttogeschossfläche erhöht sich dadurch um rd. 25.000 Quadratmeter. Für dieses Mehr an nutzbarer und vermietbarer Flächen – also ein Mehr an Einnahmen – muss der Investor nichts zusätzlich bezahlen. Meine entsprechende Frage wurde damit beantwortet, dass es grundsätzlich keine Nachleistungspflicht gäbe. Allein die Büroflächen sollen um 20.000 Quadratmeter anwachsen.
Für mich sind Standort, Ausführung und Konzept des sog. Elbtowers unverändert falsch. Angesichts der Entwicklungen auf dem Büro- und Hotelmarkt bleibt die Hoffnung, dass das Projekt noch scheitert.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Sudmann