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Heike Sudmann
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Frage von Viola G. •

Frage an Heike Sudmann von Viola G. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrte Frau Sudmann,

verstehe ich Sie richtig? Sie und ihre Fraktion stimmten einem FNP aufgrund von „Strichen“, die „sicherlich den ortskundigen Mitgliedern des Fachausschusses geläufig“ waren, zu, der einen Teil einer „gestrichelten“ Straße als Eignungsgebiet für WEA auswies, den restlichen Teil der „gestrichelten“ Straße als Eignungsgebiet ausschloss?

Abstandsflächen und Nutzungseinschränkungen werden in einem FNP immer kenntlich dargestellt, und das ist auch gut so. Was wäre, wenn ein FNP für z. B. zukünftige Wohnbebauung ohne korrekte Einzeichnung und Abstände zu Straßen erstellt werden würde, „gestrichelt“ eingezeichnete Straßen falsch interpretiert werden, eine planende Gemeinde auf die Richtigkeit der Darstellungen vertraut und nicht versteht, dass überplante „Strichelchen“ Straßen sein sollen? Es könnten Bebauungspläne erstellt werden, bei denen später gesagt werden würde: Sorry, du kannst hier leider nicht bauen, weil hier Autos fahren und Fußgänger laufen.

Warum hat ihre Fraktion die korrekte Einzeichnung der Bezirksstraße Oortkatenweg und die fehlenden Abstandsflächen sowie die erforderliche Teilung des Eignungsgebietes für WEA an der Bezirksstraße Oortkatenweg nicht angemahnt?

Sie benennen einen Minimalabstand von WEA zu Bezirksstraßen, der lediglich bei EINZELFALLENTSCHEIDUNGEN gelten soll. Die üblichen Abstände für WEA zu Bezirksstraße betragen 1 x Gesamthöhe der WEA. Bedeutet LINKE Politik MINIMALER SCHUTZ für BürgerInnen?

Ferner hätten die Abstände mit jeweils 100 m rechts und links zur Hochspannungsleitung, die sich in einem Abstand von ca. 180 m westlich zum Oortkatenweg befindet, ebenfalls eingezeichnet werden müssen. Es hätte niemals eine Eignungsfläche in einem Abstand von ca. 280 m westlich vom Oortkatenweg ausgewiesen werden dürfen. Bestenfalls hätte die BSU das Eignungsgebiet mit einem ca. 440 Meter breiten Korridor am Oortkatenweg teilen müssen.

Mit freundlichen Grüßen
V. G.

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Sehr geehrte Frau G.,

aus meiner vorherigen Antwort ging hervor, dass die Darstellung des Oortkatenwegs in der Planzeichnung durch die BSU nicht so erfolgt ist, wie es eigentlich notwendig wäre. Was ich aber versuchte darzulegen ist, dass dies nichts an der Grundlage der Ausweisung des Eignungsgebietes geändert hätte, insbesondere da das bisherige Eignungsgebiet den selben, nur schmaleren Verlauf genommen hat. Wenn Sie den Schutz der Bürgerinnen und Bürger anführen, dann trifft dies nicht auf die genannte Querung des Oortkatenwegs zu - hier geht es um die bereits beschriebenen Irritationen, die nicht über dem Luftraum der Straße auftreten sollen. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor unzumutbaren Belastungen durch die Energiewende ist und bleibt eines unserer Ziele. Wenn ich Ihre Frage und Nachfrage richtig verstehe, dann sind Sie der Meinung, dass der Oortkatenweg eine Ausweisung des Gebietes in Ochsenwerder generell verhindert. Dieser Interpretation kann ich nicht folgen. Ich bin sicher, dass Sie diese Einwendungen auch im Rahmen der Öffentlichen Auslegung zur Änderung des Flächennutzungsplans mit angeführt haben. In der Präsentation der BSU vom März 2012 sind die Abstände von Eignungsgebieten zu untergeordneten Straßen noch nicht aufgeführt. Ich kann hier nicht nachvollziehen wann 2012 die Änderung der Abstandsregelung erfolgte und ob diese auch rückwirkende Wirkung auf die Ausweisung der Eignungsgebiete entfalten. Die ortsansässige Bürgerinitiative hat ja meines Wissens nach auch ein Normenkontrollverfahren angestrebt, in dem die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans überprüft werden sollte. Über den Fortgang dieses Verfahrens ist mir leider nichts bekannt. Angesichts anscheinend bestehender Unklarheiten über die Wirksamkeit von Mindestabständen zu untergeordneten Straßen erscheint mir das der beste Weg Ihren Standpunkt zu überprüfen.

Mit freundlichen Grüßen
Heike Sudmann

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