Frage an Heike Palm von Marcel G. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Palm,
vielen Dank für Ihre Antwort. Ich erachte es als wichtig, welche Ansichten ein Kandidat in bestimmten Fragen hat. Hierzu gibt es im Landtag nicht nur aktuelle Stunden, sondern auch im Bundesrat wird mit Stimmrecht NRW´s Politik gemacht.
Zum Grundgesetz:
Definition Präambel:
Der Begriff der Präambel (von lateinisch praeambulare „vorangehen“) bezeichnet heute eine meist feierliche, in gehobener Sprache abgefasste Erklärung am Anfang einer Urkunde.
In der Präambel heißt es:
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern,... und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
Fragen hierzu:
1. Ist eine Präambel ein Vorwort oder ein bindendes Gesetz, der einen Artikel 23 ersetzen kann?
2. Haben Sie in freier Selbstbestimmung jemals eine Stimme zu diesem Grundgesetz oder einer sog. "verfassungsgebenden" Gewalt gegeben? Also ich empfinde dies als grobe Lüge, wie sehen Sie das?
3. Am 31.8.1990 mit Wirkung zum 29.9.1990 wurde die Streichung der Präambel und Aufhebung des Artikel 23 des Grundgesetzes ( GG ), welcher den Geltungsbereich des Grundgesetzes regelte vollzogen. Am 3.10.1990 Beitritt der 5 neuen Bundesländer zur BRD, wie ist das möglich, dass man zu etwas beitritt was es gar nicht mehr gibt?
4. Welche Teile des Überleitungsvertrages sind noch in Kraft?
Bitte um Angabe der §. Was hat dies mit unserem täglichen Leben zu tun?
5. Haben Ausländer dieses Grundgesetz diktiert? Wer hat da mitgearbeitet, wie sind sie ernannt worden, wer hat es genehmigt?
Willkommen in der Realität!
PS: Handynummern sind gebührenpflichtig!
Mit besten Grüßen
Vielen Dank und Gruß
Sehr geehrter Herr Grassat,
> 1. Ist eine Präambel ein Vorwort oder ein bindendes Gesetz, der einen
> Artikel 23 ersetzen kann?
Die Präambel ist Bestandteil des Grundgesetzes und somit bindend.
> 2. Haben Sie in freier Selbstbestimmung jemals eine Stimme zu diesem
> Grundgesetz oder einer sog. "verfassungsgebenden" Gewalt gegeben? Also
> ich empfinde dies als grobe Lüge, wie sehen Sie das?
In einer repräsentativen Demokratie tun das die Abgeordneten, die vom Volk gewählt wurden.
> 3. Am 31.8.1990 mit Wirkung zum 29.9.1990 wurde die Streichung der
> Präambel und Aufhebung des Artikel 23 des Grundgesetzes ( GG ), welcher
> den Geltungsbereich des Grundgesetzes regelte vollzogen. Am 3.10.1990
> Beitritt der 5 neuen Bundesländer zur BRD, wie ist das möglich,dass man
> zu etwas beitritt was es gar nicht mehr gibt?
Mit der Änderung (nicht Streichung) der Präambel und der Streichung des Artikel 23 hat man ja lediglich das vorweggenommen, was dann mit dem Beitritt vollzogen wurde. Im übrigen ist auch der Einigungsvertrag am 29.09.1990 in Kraft getreten, welcher den Beitritt dann für den 03.10.1990 vorsah.
> 4. Welche Teile des Überleitungsvertrages sind noch in Kraft?
> Bitte um Angabe der §. Was hat dies mit unserem täglichen Lebenzu tun?
Selber lesen: http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberleitungsvertrag
> 5. Haben Ausländer dieses Grundgesetz diktiert? Wer hat da mitgearbeitet,
> wie sind sie ernannt worden, wer hat es genehmigt?
Selber lesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz#Entstehungsgeschichte
> Willkommen in der Realität!
Danke!
> PS: Handynummern sind gebührenpflichtig!
Ja!
Mit besten Grüßen