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Antwort von Heike Brehmer
CDU
• 25.09.2013

(...) Im deutschen Tierschutzgesetz ist bereits jetzt in § 17 TierSchG eindeutig geregelt: "Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt." Das bedeutet, dass schwere Fälle im Bereich Zoophilie innerhalb unseres Gesetzesrahmens strafrechtlich verfolgt und auch verurteilt werden können. (...)

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Antwort von Heike Brehmer
CDU
• 18.09.2013

(...) Sie gehen in Ihrem Schreiben auf die Regelung des Versorgungsausgleichs nach einer Scheidung bei Beamten ein. Da diese spezielle Frage ohne Kenntnis des individuellen Sachverhalts nicht pauschal beantwortet werden kann, möchte ich Sie bitten, sich dahingehend an das Bundesministerium des Innern zu wenden. (...)

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