Frage an Heike Brehmer von Nancy S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Brehmer,
Sind Sie für ein Verbot von Zoophilie/Sodomie? Falls Nein warum nicht?
Wie stehen Sie zur Lockerung der Paragrafen 174 bis 176 des Strafgesetzbuches und warum?
mit freundlichen Grüßen
Nancy Streit
Sehr geehrte Frau Streit,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28. August 2013, in welchem Sie auf das Thema Zoophilie eingehen. Auf Ihr Schreiben möchte ich Ihnen wie folgt antworten.
Im deutschen Tierschutzgesetz ist bereits jetzt in § 17 TierSchG eindeutig geregelt: "Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt." Das bedeutet, dass schwere Fälle im Bereich Zoophilie innerhalb unseres Gesetzesrahmens strafrechtlich verfolgt und auch verurteilt werden können.
Für uns in der CDU/CSU hat Tierschutz einen hohen Stellenwert. Deshalb setzen wir uns auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene für einen geregelten Tierschutz ein und wollen diesen Weg auch in Zukunft weiter beschreiten.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Brehmer, MdB