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Heike Brehmer
CDU
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Frage von Felix T. •

Frage an Heike Brehmer von Felix T. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag, Frau Brehmer,

gestatten Sie, dass ich Sie in Ihrer Eigenschaft als Mitglied des Auschuss für Arbeit und Soziales auf ein für Beamte mit besonderer Altersgrenze und Berufssoldaten besonderes Problem anspreche: Die Auswirkungen der aktuellen Regelungen des Versorgungsausgleichs nach Scheidung. Beamte mit besonderer Altersgrenze und Berufssoldaten sind Berufsgruppen, die zwangsweise recht früh pensioniert werden, weil sie nach Auffassung des Dienstherren nach Überschreitung der besonderen Altersgrenze ihren Pflichten nicht mehr nachkommen können.
Das sind z.B. Soldaten aus den Einsätzen in Afghanistan oder Ex-Jugoslawien, Polizisten aus dem Streifendienst oder SEK´s oder Berufsfeuerwehrleute. Viele Leute, die ihren Kopf hinhalten oder mal hingehalten haben. Oft haben Rahmenbedingungen ihres Berufs zum Scheitern ihrer Ehe beigetragen.
Nach Zurruhesetzung in recht frühen Jahren, zahlen sie im Vergleich zu ihren "normalen" Kollegen mit allgemeiner Altersgrenze
erheblich höhere Abschläge zum Versorgungsausgleich und sind durch Hinzuverdienstgrenzen nach Beamtenversorgungsrecht gehindert, ihre Situation aufzubessern. Besonders schlimm sind Mitarbeiter aus den unteren Gehaltsstufen betroffen, vor allem ehemalige Angehörige der NVA. Einige sind Sozialfälle geworden.
Wie denken Sie darüber?

Mit freundlichen Grüßen

Felix Transfeld

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Transfeld,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 02.08.2013, in welchem Sie auf das Thema Versorgungsausgleich bei Scheidung eingehen. Auf Ihr Schreiben möchte ich Ihnen gern wie folgt antworten.

Wir in der CDU und CSU wollen, dass alle Menschen in unserem Land bis ins Alter gegen Armut abgesichert leben können. Dies gilt auch im Falle der Scheidung von Eheleuten.

Sie gehen in Ihrem Schreiben auf die Regelung des Versorgungsausgleichs nach einer Scheidung bei Beamten ein. Da diese spezielle Frage ohne Kenntnis des individuellen Sachverhalts nicht pauschal beantwortet werden kann, möchte ich Sie bitten, sich dahingehend an das Bundesministerium des Innern zu wenden.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Heike Brehmer, MdB

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