Warum unternehmen Sie als CDU/CSU-Fraktion nichts gegen das Selbstbestimmungsgesetz
Sehr geehrte Frau Brehmer,
mit Entsetzen habe ich Ihr Antwort auf die Anfrage von Rüdiger K. bzgl. Selbstbestimmungsgesetz in einem Normenkontrollverfahren überprüfen zu lassen, gelesen. Ihnen ist die Tragweite bezüglich der Sicherheit und die kindes- und frauenwohlgefährdende Konsequenz bewusst. Warum um unternehmen Sie nichts dagegen?! Ich bitte Sie eindringlich gegen dieses Gesetz vorzugehen. Es ist für mich keine Frage dass das Transgesesetz reformiert gehört, aber doch nicht so!!
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau S.,
in Beantwortung Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen mitteilen, dass ein Normenkontrollverfahren wie Sie es fordern, immer auf die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm abzielt. Trotz aller inhaltlich scharfen und berechtigten Kritik am „Selbstbestimmungsgesetz“, welches ich entschieden ablehne, ist es fraglich, ob ein solches Verfahren angemessen ist. Dazu müsste nachgewiesen werden, dass das Gesetz gegen das Grundgesetz verstößt oder auf verfassungswidrigem Wege zustande gekommen ist.
Juristisch unterscheidet man zwischen abstrakten und konkreten Normenkontrollverfahren. Ein abstraktes Normenkontrollverfahren steht nur einem begrenzten Kreis von Antragstellern offen: ein solcher Antrag kann nur von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages gestellt werden. Beispiele der letzten Jahre sind etwa die Verfahren zum ZDF-Staatsvertrag und zum Luftsicherheitsgesetz oder aus früheren Jahren z.B. die Verfahren zum Schwangerschaftsabbruch, zur Kriegsdienstverweigerung oder zum Länderfinanzausgleich.
Bei einer konkreten Normenkontrolle holt ein Fachgericht von sich aus die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein, wenn es z.B. ein bestimmtes Gesetz für verfassungswidrig hält. Auch hier ist das Bundesverfassungsgericht dafür zuständig, über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zu entscheiden.
Abschließend möchte ich betonen, dass das „Selbstbestimmungsgesetz“, welches ich bei der Abstimmung im Deutschen Bundestag am 12. April 2024 abgelehnt habe, in seiner Grundanlage falsch bleibt und seitens unserer CDU/CSU-Fraktion kritisch betrachtet wird. Die Entkoppelung des rechtlichen vom biologischen Geschlecht sorgt zurecht für Kopfschütteln bei vielen Menschen in unserem Land. Die Ampel hat mit diesem Gesetz wieder einmal keine ausgewogene und verantwortungsvolle Lösung für die Bürgerinnen und Bürger vorgelegt.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Brehmer MdB