Sehr geehrte Frau Brehmer, wie garantieren der Bundestag, dass meine Grundrechte als doppelt geimpfter jetzt erhalten bleiben?
Sehr geehrter Herr A.,
in Beantwortung Ihrer Anfrage vom 12. November 2021 möchte ich Ihnen mitteilen, dass unsere Grundrechte ein außerordentlich hohes Gut in unserem demokratischen Rechtsstaat darstellen. Die Corona-Pandemie hat unsere gesamte Gesellschaft vor nie da gewesene Herausforderungen gestellt und den Bürgerinnen und Bürgern in den vergangenen Monaten sehr vieles abverlangt, deshalb kann ich Ihre Anfrage nachvollziehen.
Dass die Gefahr, die vom Coronavirus ausgeht, noch nicht gebannt ist, zeigen aktuell die vielerorts steigenden Inzidenzen und Hospitalisierungsraten. Diese machen mich persönlich sehr betroffen. Am 18. November 2021 wird hierzu eine Ministerpräsidentenkonferenz stattfinden.
Sie gehen in Ihrer Anfrage auf das Thema Grundrechte ein. Auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) können Bund und Länder bestimmte Maßnahmen erlassen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern und damit das Recht bisher nicht infizierter Menschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz).
Zur Rechtsgrundlage: Das IfSG sieht in § 5 Absatz 1 Satz 6 für eine epidemischen Lage von nationaler Tragweite vor, dass eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in Deutschland besteht, wenn „die Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland droht“ oder „eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht oder stattfindet“.
Die Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite war in den vergangenen Monaten die Voraussetzung für Verordnungen und Rechtsakte der Bundesregierung (z.B. Arbeitsschutzverordnung, Einführung von kostenlosen Bürgertests etc.) sowie der Landesregierungen der einzelnen Bundesländer. Die Bundesländer haben über ihre Schutzmaßnahmen (z.B. Kontaktbeschränkungen etc.) nach den Vorgaben der §§ 28 und 28a IfSG entschieden. Zentraler Maßstab war dabei die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, welche durch Verordnungen umgesetzt wurden.
Im Zuge des Fortschreitens der Impfkampagne hatte das Bundesjustizministerium nach Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat im Mai 2021 bestimmte Erleichterungen und Ausnahmen für Geimpfte und Genesene von verschiedenen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung und Verbreitung des Coronavirus beschlossen.
Aktuelle Lage: Derzeit plant die künftige Ampel-Koalition die epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht zu verlängern und das Infektionsschutzgesetz durch die Aufnahme eines Maßnahmenkatalogs erneut zu ändern. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde am 11. November 2021 in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Am 15. November fand dazu eine Öffentliche Anhörung im Hauptausschuss des Bundestages mit Sachverständigen statt, am 18. November 2021 ist die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag geplant.
Im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsprozesses und möglicher weiterer Anpassungen der Regelungen durch die Ampelparteien kann ich Ihnen derzeit keinen aktuellen Sachstand übermitteln. Die Ergebnisse der laufenden Beratungen bleiben vorerst abzuwarten. Der am Donnerstag stattfindenden MPK-Konferenz zur aktuellen Corona-Situation in Deutschland kann an dieser Stelle ich ebenfalls nicht vorgreifen.
Unsere CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat die Pläne der künftigen Ampel-Koalition angesichts der fortschreitenden vierten Welle analysiert. Eine konstruktive Einschätzung können Sie auf der Homepage unserer CDU/CSU-Fraktion unter folgenden Links einsehen:
https://www.cducsu.de/themen/corona-union-fordert-verlaengerung-der-epidemischen-lage
Sehr geehrter Herr A.,
angesichts der aktuell steigenden Inzidenzwerte ist weiterhin große Umsicht geboten. Wichtig ist, dass wir jetzt gesund und krisenfest durch den Herbst und Winter kommen und gemeinsam alles daran setzen, diese vierte Welle zu brechen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Heike Brehmer, MdB