Frage an Heike Brehmer von Peter W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr gehrte Frau Brehmer,
warum gibt es keine unabhängige Beschwerdestelle um das Fehlverhalten von Kommunalpolitikern
anzuzeigen?
Mit freundlichen Grüßen P.W.
Sehr geehrter Herr W.,
in Beantwortung Ihrer Anfrage vom 27. November 2019 möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Kommunen im Rahmen des kommunalen Selbstverwaltungsrechts der Aufsicht des Staates unterliegen und es die Möglichkeit gibt, sich an die Kommunalaufsicht zu wenden. Die Kommunalaufsichtsbehörde für die Städte und Gemeinden sowie Verbandsgemeinden ist der Landkreis, dem diese angehören. Den zuständigen Fachdienst im Landkreis Harz können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Fachdienst Kommunalaufsicht
Telefon: 03941 59 70 45 48
E-Mail: kommunalaufsicht@kreis-hz.de
Das Landesverwaltungsamt ist zudem obere Kommunalaufsichtsbehörde aller Kommunen. Die Kontaktdaten des Landesverwaltungsamtes lauten:
Landesverwaltungsamt
Telefon: 0391 567 02
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Weitere Informationen zur Kommunalaufsicht in Sachsen-Anhalt können Sie im Internet unter folgendem Link einsehen: https://mi.sachsen-anhalt.de/themen/kommunales/aufsicht/
Gern können Sie mich bezüglich Ihres Anliegens auch per Mail an heike.brehmer@bundestag.de kontaktieren oder sich telefonisch mit meinem Abgeordnetenbüro unter der Nummer 030 227 72960 in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Brehmer