Frage an Heike Brehmer von Hedwig H. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Brehmer,
nach einem Bericht https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-66567980.html werden von z.B. Tutogen Medical in der Nähe von Nürnberg menschliche Körperteile verarbeitet. Die Leichenteile wurden auf von Angehörigen beschriebene Weise gewonnen:
" Den Leichen werden nicht nur Hautstreifen abgeschält, sondern auch Sehnen, Knochen und Knorpel entnommen. "Das schockiert mich", sagt Lena Krat." aus der Ukraine.
Weiterhin wird berichtet: "Die Firmen fertigen aus Leichen medizinische Ersatzteile. Sie verwerten dabei fast alles, was der menschliche Körper zu bieten hat: Knochen, Knorpel, Sehnen, Muskelhüllen, Haut, Augenhornhäute, Herzbeutel oder Herzklappen -
Gewebe nennt man all das im Fachjargon.
Knochen oder Sehnen, für die sich Tutogen vor allem interessiert, werden aufwendig verarbeitet: So entfettet und reinigt das Unternehmen entnommene Knochen, schneidet, sägt oder fräst sie zurecht, sterilisiert, verpackt und verkauft sie schließlich in über 40 Ländern weltweit.."
So verwenden Ärzte zerkleinerte Hautpartikel dazu, Lippen aufzufüllen und Falten zu glätten.
Laut einer internen Planung vom 17. Juni 2002 (die Datei trägt die Überschrift "Rohgewebebedarf") brauchte Tutogen für das folgende Geschäftsjahr:
2920 Oberschenkelschäfte, 3000 Beckenkämme, 1190 Kniescheibensehnen, 3750 Kniescheiben, 10 200 Muskelhüllen vom Oberschenkel (sogenannte Fascia lata), 50 Schädelknochen, 70 Achillessehnen. Bestand Rohwarenlager Lager 1" vom März 2000. Demnach lagerten damals in den Hallen bereits 688 Kniescheibensehnen, 1831 Kniescheiben, 1848 Wadenbeine, 2114 Muskelhüllen, 1196 Fußknochen - insgesamt mehr als 20 000 Gewebeteile.
Nach § 15 AMWHV besteht Kennzeichnungspflicht, in der „Gelbe Liste“ ist die Firma aktuell zu finden.
Ich frage Sie, ob durch die "Widerspruchslösung" eine Steigerung dieser "Verarbeitung" in Deutschland erwartet wird, weiterhin ob behandelnde Ärzte verpflichtet sind, den Patienten auf menschliche Medizinprodukte hinzuweisen?
Sehr geehrte Frau Huber,
in Beantwortung Ihrer Anfrage vom 27. Juni 2019 zum Thema Organhandel möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Sicherheit der Organ- und Gewebespende in Deutschland höchste Priorität hat.
Das Transplantationsgesetz sieht strenge Maßnahmen und Kontrollinstanzen vor, die den Prozess der Organ- und Gewebespende umfassend überprüfen und transparent regeln.
Nach dem Gesetzentwurf zur doppelten Widerspruchslösung (Drucks. 19/11096) gilt jede volljährige Person als Organ- oder Gewebespender, es sei denn, es liegt ein erklärter Widerspruch oder ein der Organ- oder Gewebeentnahme entgegenstehender Wille vor. Der verantwortliche Transplantationsmediziner muss in einem Register überprüfen, ob ein Widerspruch eingetragen ist. Gibt es keinen Eintrag, werden die nächsten Angehörigen befragt, ob ein schriftlicher Widerspruch vorliegt oder „ein der Organentnahme entgegen stehender Wille“ bekannt ist. Aus diesem Grund wird vom „doppelten Widerspruch“ gesprochen.
Am 26. Juni 2019 haben wir im Deutschen Bundestag in erster Lesung die verschiedenen Gesetzesentwürfe beraten, die fraktionsübergreifend für eine Änderung der Organspende-Regelung in Deutschland eingebracht wurden. Der Gesetzgebungsprozess und die Meinungsbildung hierzu sind derzeit noch nicht abgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Brehmer, MdB