Frage an Heike Brehmer von Frank H. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Guten Tag Frau Bremer,
wie stehen Sie zur Einführung einer steuerfreien Risikorücklage für landwirtschaftliche Betriebe um wirtschaftlich schwierige Situationen ohne Eingriffe von aussen besser selbständig bewältigen zu können? Welchen Rahmen könnten Sie sich vorstellen? Wie wird dieses Thema innerhalb Ihrer Fraktion gesehen?
Viele Grüße aus Aschersleben,
F. H.
Sehr geehrter Herr H.,
in Beantwortung Ihrer Anfrage zum Thema „steuerfreie Risikorücklage für landwirtschaftliche Betriebe“ möchte ich Ihnen mitteilen, dass Land- und Forstwirtschaft für unsere CDU/CSU-Bundestagsfraktion seit jeher eine wichtige Bedeutung haben.
Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Ernährungswirtschaft tragen zur Wertschöpfung, aber auch zur Lebensqualität, Kultur- und Landschaftspflege bei. Gerade bei uns im ländlichen Raum stellen sie wertvolle und moderne Arbeits-, Ausbildungs- und Lernplätze zur Verfügung.
Die von Ihnen angesprochene Risikoausgleichsrücklage wird vom landwirtschaftlichen Berufsstand bereits seit Jahren als wichtiges Thema an uns herangetragen. Die AG Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt diese Bemühungen, da dies landwirtschaftlichen Betrieben in ihrer Abhängigkeit von langen Produktionszeiten und unvorhersehbaren Witterungsbedingungen ermöglichen soll, in guten Jahren Kapital zur Risikovorsorge anzusparen und damit mögliche Preisschwankungen - auf dem Markt auszugleichen.
Wichtig ist an dieser Stelle jedoch auch zu erwähnen, dass dieser Vorschlag aus finanzpolitischer Sicht vom Bundesministerium der Finanzen - auch vor dem Hintergrund der verfassungsmäßigen Ungleichbehandlung mit anderen Branchen - regelmäßig abgelehnt wird. Eine Begründung, weshalb nur Landwirte eine Rücklage erhalten sollen und andere Branchen hingegen nicht, bedarf einer umfassenden Abwägung verschiedener Interessen und kann nicht eindeutig getroffen werden.
Die EU-Kommission prüft derzeit im Rahmen eines Beihilfeverfahrens, ob Deutschland den Landwirten Hilfen zukommen lassen darf, mit welchen den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im Rahmen eines Einkommensteuerausgleichs zu mehr Liquidität verholfen werden soll. Weitere Informationen zu wichtigen steuerrechtlichen Regelungen für Land- und Forstwirte finden Sie unter:
Mit freundlichen Grüßen
Heike Brehmer, MdB