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Heike Brehmer
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Frage von Max P. •

Frage an Heike Brehmer von Max P. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Brehmer,
Es ist nun schon lange kein Geheimnis mehr, dass sogenannte „Konversionstherapien“ nicht wirksam sind, sondern im Gegenteil (besonders bei Jungendlichen) schwere psychische Störungen noch sich ziehen. In Malta und einigen Regionen Spaniens sind besagte Therapien schon verboten und viele Mediziner verurteilen Konversionstherapien stark. Warum jedoch tut sich die Bundesregierung so schwer damit diese in Deutschland auch zu verbieten? Gibt es da rechtliche Probleme und wenn ja welche?
Mit freundlichen Grüßen
M. P.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr P.,

in Beantwortung Ihrer Anfrage zum Thema „Konversionstherapien“ vom 27.7.2018 möchte ich Ihnen mitteilen, dass sich der Bund in Zusammenarbeit mit den Ländern, Nichtregierungsorganisationen und wissenschaftlichen Einrichtungen gegen Diskriminierung und für Toleranz gegenüber Homosexualität einsetzt.

Dies gilt sowohl im zivilgesellschaftlichen Bereich als auch in der Familienpolitik, im Gesundheitsbereich u.v.m. Sie gehen in Ihrer Anfrage auf das Thema der „Konversionstherapien“ ein.

In einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drs. 18/11334 vom 27.02.2017 wird das Thema „Konversionstherapien" aufgegriffen. Darin heißt es:

„Die Bundesregierung vertritt im Einklang mit dem Weltärztebund und der Bundesärztekammer (BÄK) die Auffassung, dass Homosexualität keine Krankheit ist und daher auch keiner Behandlung bedarf. Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind gegenüber ihren Patientinnen und Patienten grundsätzlich rechtlich verpflichtet, eine den fachlichen Standards entsprechende Behandlung zu erbringen. Werden Therapien angeboten, die geeignet sind, betroffene Menschen zu schädigen, sind gegebenenfalls die Ärztekammern oder Approbationsbehörden gefordert, im Einzelfall berufsrechtliche Schritte einzuleiten; gegebenenfalls müssen auch die Strafverfolgungsbehörden tätig werden.“

Die vollständige Antwort der Bundesregierung können Sie online unter dem Link http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/113/1811334.pdf als PDF Dokument einsehen.

Mit freundlichen Grüßen

Heike Brehmer, MdB

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