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Heike Brehmer
CDU
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Frage von Daniel G. •

Frage an Heike Brehmer von Daniel G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Brehmer,

Ich nehme Bezug auf meine Frage vom 28.08.17 und Ihre gelieferte Antwort.

Seit wann sind Fragen rund um die gesetzliche Schweigepflicht von Sozialpädagogen bzw. Sozialarbeitern nicht mehr nach Bundesrecht (§ 203 Abs. 1 (5) StGB) geregelt, sondern nach Landesrecht interpretierbar geworden?
Welchen nachvollziehbaren Zweck sollte dies aus Ihrer Sicht haben?
Mit besten Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr G.,

wie bereits am Rande der Veranstaltung in Blankenburg mit Ihnen mündlich besprochen, ist mir der von Ihnen genannte Vorgang nicht bekannt.

Ich habe das Anliegen an die Staatssekretärin im Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt weitergeleitet. Eine Antwort liegt mir bisher nicht vor.

Sie können sich in dieser Angelegenheit gern an den Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt, Herrn Dr. Harald von Bose, Leiterstraße 9 in 39104 Magdeburg https://maps.google.de/maps?q=52.127773,11.632223%28Landesbeauftragter+fuer+den+Datenschutz+Sachsen-Anhalt,+39104+Magdeburg,+Leiterstr.+9%29&t=k&hl=de&ie=UTF8&z=17 bzw. Postfach 1947 in 39009 Magdeburg, Tel.: 0391 81803-0, E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de wenden.

Alternativ können Sie sich ebenfalls an das Büro der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Husarenstr. 30 in 53117 Bonn, Tel.: 0228-997799-0, E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Heike Brehmer, MdB

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