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Heike Brehmer
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Frage von Marion Romana G. •

Frage an Heike Brehmer von Marion Romana G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mehrere Fragen.
Wie stehen Sie zu dem Thema "Grundsicherung"?
Was würden Sie für arbeitssuchende Schwerbehinderte tun?

Mit freundlichem Gruß

M. R. G.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau G.,

in Beantwortung Ihrer Anfrage vom 04. August 2017 möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung als wichtiges Instrument ansehe, um jedem Menschen ein Leben in Würde und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist gesetzlich geregelt. Hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen einer bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Detaillierte Informationen zur Anspruchsberechtigung und zum Umfang der Leistungen finden Sie auch in der Broschüre „Sozialhilfe und Grundsicherung“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, welche Sie unter dem Link http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Sozialhilfe/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung.html einsehen können.

Auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention sowie nach Artikel 3 des Grundgesetzes haben Menschen mit Behinderungen das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe. Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTH), das zum 01. Januar 2017 in Kraft getreten ist, haben wir die Lebens- und Arbeitssituation vieler Menschen mit Behinderungen deutlich verbessert. Die Verbesserungen treten in drei Reformstufen bis 2023 in Kraft. Das BTHG schafft neue Jobchancen in Betrieben und erhöht die Leistungen für Arbeit in Werkstätten, für die Weiterbildung und das Studium. Bundesweit wird ein „Budget für Arbeit“ eingeführt, aus dem Arbeitgeber des ersten Arbeitsmarktes Zuschüsse erhalten, wenn sie Menschen mit Behinderungen einstellen. Auf diese Weise können Menschen mit Behinderungen leichter Beschäftigung außerhalb der Werkstätten finden. Für die 300.000 Beschäftigten in den Werkstätten wird das Arbeitsförderungsgeld von 26 auf 52 Euro verdoppelt. Für Empfänger von Grundsicherungsleistungen wird der Vermögensfreibetrag von heute 2.600 auf 5.000 Euro erhöht. Menschen mit Behinderungen, die erwerbstätig sind und Eingliederungshilfe beziehen, können jetzt mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten. Ab 2020 bleiben Einkommen bis 30.000 Euro unangetastet. Wir wollen auch in Zukunft Betriebe ermutigen, Menschen mit Behinderungen einzustellen und ihnen eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Heike Brehmer, MdB

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