Frage an Heike Brehmer von Philipp P. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Brehmer,
es geht mir um die Autobahnprivatisierung.
Der Bundesrat hat eine Stellungnahme der Bundesregierung zu siebzig Änderungen des Grundgesetzes eingefordert.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811131.pdf
Die Bundesregierung hat diese Anfrage jedoch vollständig zurückgewiesen.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811186.pdf
Die Beteiligung des Bundesrates ist also nur noch formal, jedoch nicht inhaltlich.
Damit setzt die Bundesregierung offensichtlich darauf dass am Ende die Ministerpräsident/-innen ein Machtwort sprechen.
Vor Anhörungen im Bundestag könnte aber schon der Koalitionsausschuss entscheiden.
Mit Demokratie hat das dann nichts mehr zu tun.
Das zivilrechtliche Eigentum ist nach Artikel 90 des Grundgesetzes dem Bund zugeordnet, die Veräußerung an private Gesellschaften bleibt ausgeschlossen.
Damit wird aber nicht ausgeschlossen das Nutzungsrechte in großem Umfang auf private Gesellschaften übertragen werden können.
Folglich können private Gesellschaften beteiligt werden, aber ohne, dass es jmd. Bemerkt.
Was werden Sie gegen die Autobahnprivatisierung tun?
Außerdem weshalb soll es notwendig sein, die durch die Steuern der Bürger finanzierte öffentliche Infrastruktur an die Finanzindustrie zu verscherbeln?
Siehe auch Unterschriftenaktion gegen die Autobahnprivatisierung:
https://www.gemeingut.org/civi-public/?page=CiviCRM&q=civicrm/petition/sign&sid=20&reset=1
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Ponitka
Sehr geehrter Herr Ponitka,
Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 19. März 2017 zum Thema Autobahnprivatisierung möchte ich Ihnen wie folgt antworten.
Die im Oktober 2016 von Bund und Ländern beschlossene Vereinbarung für die künftige Verwaltung der Autobahnen in einer privatrechtlich organisierten Infrastrukturgesellschaft ist an ein mehrstufiges Verfahren in vier Privatisierungsebenen geknüpft. Im weiteren Verfahrensablauf werden die Fachexperten im Detail über die Zukunft der deutschen Autobahnen und die wichtigen Bereiche Bau, Planung und Betrieb entscheiden.
Am kommenden Montag, d. 27. März 2017 findet von 11.00 bis 14.00Uhr im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hierzu unter dem Thema "Infrastrukturgesellschaft Verkehr" eine Öffentliche Anhörung statt. Bei Interesse besteht die Möglichkeit, sich unter der E-Mail Adresse haushaltsausschuss@bundestag.de oder telefonisch unter 030 227 32656 als Zuschauer für die Anhörung anzumelden.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Brehmer, MdB