Frage an Heike Brehmer von Sebastian A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wie stehen Sie zum Thema Vorratsdatenspeicherung? Falls Sie dieses Thema befürworten, wüsste ich gern, was Ihre Argumente dafür sind, die Rechte eines jeden Einzelnen zu beschneiden. Es ist bekannter Weise nicht das erste Vorhaben, in die Persönlichkeitsrechte der Bürger einzugreifen - siehe Urteile des BVerfG.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Ahrendt,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 29. April 2015 zum Thema Vorratsdatenspeicherung.
In Ihrem Schreiben äußern Sie Bedenken an den Plänen zur Speicherung von Verbindungsdaten. Ich versichere Ihnen, dass das in der EU-Grundrechtecharta verankerte Grundrecht auf Achtung des Privatlebens und Schutz personenbezogener Daten auch für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen hohen Stellenwert hat.
Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass dem mittelbaren Eingriff in die Grundrechte des Bürgers in Form der Speicherung von Verbindungsdaten gleichzeitig die staatliche Pflicht zur Strafverfolgung bei begangenen Straftaten sowie zum Schutz der Bürger vor Straftaten gegenüber steht.
Richtig ist, dass in der angeordneten Speicherung und im Einzelfall erfolgenden Kenntnisnahme von Kommunikationsdaten ein Grundrechtseingriff liegt, der klare Regeln zu Datensicherheit, Umfang der Datenverwendung, Löschung, Transparenz und Rechtsschutz erfordert und der sorgsam gegenüber den Zwecken der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr abgewogen werden muss. Die Sorgen in Bezug auf den Schutz der eigenen Verbindungsdaten beruhen allerdings nicht selten auf einer unzureichenden Information über das, was im Rahmen der VDS geregelt werden soll. Deshalb möchte ich Ihnen wie folgt zunächst nochmals einige Fakten darlegen:
* VDS umfasst in keinem Fall die Speicherung von Inhalten; niemand lauscht, liest mit oder hält den Inhalt von Mails, SMS oder Telefonaten fest!
* Es geht bei der VDS um die vorläufige Sicherung von Verbindungsdaten einschließlich Funkzellenangaben. Letztere sollen nach den vereinbarten Leitlinien nur zu Beginn einer Kommunikation, nicht etwa fortlaufend gesichert werden. Außerdem sollen nach den Leitlinien IP-Adressen zum Datenkranz gehören, die allerdings nur punktuell abgefragt werden sollen, etwa wenn aufgrund von Vorermittlungen bekannt ist, dass sie zum verbotenen Abruf von Daten (zB. kinderpornografischer Inhalte) genutzt worden sind. Es ist vorgesehen, dass die Verbindungsdaten von E-Mails vollständig ausgenommen werden.
* Die Speicherfrist soll 10 Wochen betragen, Funkzellenangaben sollen bereits nach 4 Wochen gelöscht werden. Verbindungsdaten von Berufsgeheimnisträgern werden von dem Abruf ausgenommen.
* Die Daten werden nicht etwa bei einer staatlichen Stelle zusammengeführt, sondern verbleiben ohne jegliche besondere Aufbereitung und dezentral bei den Providern, bei denen sie entstehen.
* Die Übermittlung und Verwendung der Daten durch staatliche Behörden setzt den Verdacht einer schweren Straftat wie etwa Mord, Totschlag, Kinderpornografie, besonders schwere Fälle des Landfriedensbruchs oder terroristische Taten voraus. Ohne einen solchen Anlass werden die Daten nach der festgesetzten Frist ohne weitere Nutzung schlicht bei den Providern gelöscht; keine staatliche Stelle bekommt sie dann jemals zu sehen.
Damit unterscheidet sich die VDS entscheidend gegenüber Datensammlungen etwa von Google, Facebook, Payback etc., die die Daten in ihrer Gesamtheit gerade zu dem Zweck erheben, diese umfassend z.B. zu Werbezwecken auszuwerten und möglichst viel über möglichst viele Nutzer zu erfahren. Eine Übermittlung von Verbindungsdaten an staatliche Behörden setzt im Einzelfall eine richterliche Entscheidung voraus.
Weitere Details der Einigung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern unter http://www.bmi.bund.de sowie auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter http://www.bmjv.bund.de .
Unsere Freiheit erhalten wir nur, wenn sie geschützt und verteidigt wird. Daher schließen sich Freiheit und Sicherheit nicht gegenseitig aus, sondern sie bedingen sich. Wer Freiheit und Sicherheit gegeneinander ausspielt, dem ist im Ergebnis weder an dem einen noch an dem anderen gelegen. Daher sind die vorgestellten Eckpunkte ein guter Beginn eines wichtigen Gesetzesvorhabens.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Brehmer, MdB